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AUSKUNFTSPORTAL.AT · ÖSTERREICH PRIVATES INFORMATIONSANGEBOT · KEINE BEHÖRDE
Auskunftsportal .AT

LESEZEIT 2 MIN ·

Quellen und Methodik

DIE KURZE ANTWORT

Jede Gebühr, Frist und Zuständigkeit auf auskunftsportal.at stammt aus einer Primärquelle: dem Rechtsinformationssystem des Bundes, oesterreich.gv.at oder dem Portal der zuständigen Stelle. Jede Angabe trägt ein Abrufdatum. Liegt kein Beleg vor, bleibt das Feld leer und wir verlinken die offizielle Stelle.

Welche Quellen wir verwenden

Quellen und wofür sie verwendet werden
Quelle Wofür Lizenz oder Nutzung
RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes Gesetze, Verordnungen, Gebührenbestimmungen amtliche Veröffentlichung
oesterreich.gv.at Verfahrensbeschreibungen, Verwaltungsabgaben, Online-Wege amtliche Veröffentlichung
Portale der Länder und Gemeinden Kontakt, Parteienverkehr, örtliche Zuständigkeit Angaben der jeweiligen Stelle
Statistik Austria Gemeindeverzeichnis, Gemeindekennziffern, Einwohnerzahlen amtliche Statistik
Wikidata Stammdaten der Gemeinden, Verknüpfung von Entitäten CC0
OpenStreetMap Ergänzung von Geodaten © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL

Wie wir arbeiten

Primärquelle zuerst. Wir übernehmen keine Zahlen von anderen Ratgeberseiten. Findet sich für eine Gebühr kein amtlicher Beleg, nennen wir sie nicht.

Abrufdatum statt Aktualitätsversprechen. Jede Seite zeigt, wann sie zuletzt geprüft wurde. So sehen Sie selbst, wie alt eine Angabe ist, statt sich auf ein pauschales „aktuell“ verlassen zu müssen.

Eine Antwort je Frage. Wir legen nicht für jede Formulierung derselben Frage eine eigene Seite an. Wer nach „Strafregisterbescheinigung beantragen“ oder „anfordern“ sucht, landet auf derselben Seite.

Widersprüche benennen. Wenn Bund, Land und Gemeinde unterschiedliche Angaben machen, schreiben wir das hin, statt uns für eine Variante zu entscheiden.

Wie die Behördendaten entstehen

Kontakt und Öffnungszeiten der Ämter lesen wir automatisiert von der offiziellen Website der jeweiligen Stelle und speichern je Feld die Quell-URL und das Abrufdatum. Eine Stelle bekommt nur dann eine eigene Seite, wenn Adresse, Kontakt, offizielle Website und Öffnungszeiten belegt sind. Alle anderen erscheinen als Eintrag auf der Bezirksseite mit Verweis auf die offizielle Seite.

Der Bestand wird regelmäßig neu geprüft. Angaben, die älter als zwölf Monate sind, behandeln wir als prüfbedürftig.

Künstliche Intelligenz

Wir setzen Sprachmodelle beim Entwurf und bei der Strukturierung von Texten ein. Jede Zahl, Frist und Zuständigkeit wird anschließend gegen die Primärquelle geprüft. Kein Wert steht auf einer Seite, weil ein Modell ihn genannt hat.

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.