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Welche Behörde ist für mich zuständig?

Geben Sie Ihre Gemeinde oder Postleitzahl ein. Sie sehen dann auf einen Blick, wohin Sie mit welchem Anliegen gehen — mit Adresse, Telefon und Parteienverkehr der Stelle.

So funktioniert die Zuständigkeit in Österreich

Die meisten Amtswege laufen über drei Ebenen. Das Gemeindeamt erledigt das Meldewesen und viele Bescheinigungen. Die Bezirksverwaltungsbehörde — in Landbezirken die Bezirkshauptmannschaft, in den 15 Statutarstädten der Magistrat — ist für Reisepass, Führerschein, Gewerbe und die Registrierung der ID Austria zuständig. Und in 15 Städten übernimmt die Landespolizeidirektion die Kfz-Angelegenheiten, weil sie dort zugleich Sicherheitsbehörde ist.

Vieles ist inzwischen nicht mehr an den Wohnort gebunden: Reisepass und Personalausweis gibt es bei jeder Passbehörde, Urkunden bei jedem Standesamt, die Meldebestätigung bei jeder Meldebehörde oder online. Der Finder zeigt Ihnen trotzdem die nächstgelegene Stelle, denn die ist meist der kürzeste Weg.

Häufige Fragen

Welche Behörde ist für meine Gemeinde zuständig?

Für die meisten Anliegen die Bezirksverwaltungsbehörde: in Landbezirken die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat. Meldewesen und viele Bescheinigungen erledigt das Gemeindeamt.

Muss ich zur Behörde an meinem Wohnort?

Nicht immer. Reisepass und Personalausweis bekommen Sie bei jeder Passbehörde, Urkunden bei jedem Standesamt in Österreich. An den Wohnort gebunden sind etwa die Anmeldung des Wohnsitzes und die Kfz-Zulassung.

Warum ist in manchen Städten die Polizei für das Auto zuständig?

In Städten, in denen die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde ist, übernimmt sie nach § 123 Kraftfahrgesetz die Zulassung — etwa in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Für den Führerschein gilt das nur dort, wo keine Bezirkshauptmannschaft zuständig ist: In Leoben und Schwechat ist die Polizei für die Zulassung zuständig, für den Führerschein aber die Bezirkshauptmannschaft.

GRUNDLAGE

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. In Einzelfällen können Zuständigkeiten abweichen — die Behördenseite nennt jeweils den Kontakt für Rückfragen.