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Redaktionsrichtlinien
Diese Richtlinien gelten für jeden Text auf auskunftsportal.at. Sie sind öffentlich, damit Sie uns daran messen können.
1. Belegpflicht
Jede Gebühr, Frist, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage hat eine Primärquelle mit Abrufdatum in der Quellenangabe der Seite. Ohne Beleg erscheint die Aussage nicht.
2. Keine geschätzten Werte
Fehlt ein Wert, bleibt das Feld leer oder trägt den Hinweis „laut Quelle“. Ein geschätzter Betrag wäre schlimmer als keiner, weil er Sicherheit vortäuscht.
3. Antwort zuerst
Jede Seite beginnt mit der kurzen Antwort auf die Hauptfrage. Wer nach zwei Sätzen abbricht, kennt Zuständigkeit, Kosten und Online-Möglichkeit.
4. Keine Amtsanmutung
Kein Wappen, kein Siegel, keine Gestaltung, die eine amtliche Herkunft nahelegt. Der Hinweis auf den privaten Charakter steht auf jeder Seite.
5. Keine Rechtsberatung
Wir beschreiben Verfahren. Einzelfälle beurteilen wir nicht und dürfen wir nicht beurteilen.
6. Österreichische Begriffe
Meldebestätigung statt Meldebescheinigung, Strafregisterbescheinigung statt Führungszeugnis, Statutarstädten der Magistrat.">Bezirkshauptmannschaft statt Landratsamt, Pensionskonto statt Rentenkonto. Wer die falschen Wörter benutzt, kennt das Verfahren nicht.
7. Korrekturen sind sichtbar
Wird eine Angabe korrigiert, ändert sich das Prüfdatum der Seite. Bei wesentlichen Korrekturen vermerken wir, was geändert wurde.
8. Werbung bleibt erkennbar
Werbung ist gekennzeichnet und steht nie so, dass sie mit einer amtlichen Angabe verwechselt werden kann. Kein Werbepartner nimmt Einfluss darauf, welche Stelle wir als zuständig nennen.
9. Keine personenbezogenen Registerdaten
Wir veröffentlichen keine Daten aus Melderegister, Grundbuch oder Firmenbuch zu einzelnen Personen und führen selbst keine Abfragen für Dritte durch.
Verantwortlich
Maik Möhring, Maik Möhring Media, Ermatingen. Kontakt über Korrektur melden oder das Impressum.
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.