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Grundbuchauszug: Kosten, Wege und was drinsteht

Grundbuchauszug und Liegenschaftsunterlagen auf einem Schreibtisch
Grundbuchauszug und Liegenschaftsunterlagen auf einem Schreibtisch
DIE KURZE ANTWORT

Ein Grundbuchauszug kostet beim Bezirksgericht seit 1. August 2026 19 Euro für den Auszug aus dem Hauptbuch. Über JustizOnline oder eine Verrechnungsstelle der Justiz zahlen Sie nur die Abfragegebühr — ein aktueller Vollauszug liegt bei rund 4,89 Euro netto, ein Teilauszug eines einzelnen Blattes bei etwa 2,60 Euro; Verrechnungsstellen dürfen eigene Kosten aufschlagen. Das Grundbuch ist öffentlich: Wer die Liegenschaft kennt, braucht kein rechtliches Interesse nachzuweisen.

Vor dem Wohnungskauf, bei der Finanzierung, im Erbfall: Der Grundbuchauszug zeigt, wem die Liegenschaft gehört und was auf ihr lastet. Diese Seite zeigt die vier Wege mit ihren Kosten — und den einen Fall, in dem es doch ein rechtliches Interesse braucht.

KERNFAKTENGEPRÜFT 22.09.2026
Kernfakten zum Grundbuchauszug
Beim Bezirksgericht 19 Euro aus dem Hauptbuch
Über JustizOnline Abfragegebühr nach GGG, aktueller Vollauszug rund 4,89 Euro netto
Verrechnungsstellen Gebühr plus eigenes Entgelt
Einsicht öffentlich, ohne Nachweis eines Interesses
Ausnahme Suche über das Personenverzeichnis nur mit rechtlichem Interesse
Grundlage Gerichtsgebührengesetz, Tarifposten zur Grundbuchsabfrage

Welche Wege gibt es?

Wege zum Grundbuchauszug
Weg Kosten Wann sinnvoll
JustizOnline Abfragegebühr nach GGG schnell und nah an der gesetzlichen Gebühr, Zugang mit ID Austria
Verrechnungsstelle der Justiz Gebühr plus eigenes Entgelt ohne eigenes Justiz-Konto, dafür teurer
Bezirksgericht 19 Euro aus dem Hauptbuch persönlich oder schriftlich, auch ohne Online-Zugang
Notariat oder Kanzlei nach Aufwand wenn Sie Beglaubigung oder rechtliche Einordnung brauchen

Der Inhalt ist bei allen Wegen derselbe: ein amtssignierter Auszug aus der Grundstücksdatenbank. Unterschiedlich sind nur Preis und Bequemlichkeit. Zuständig ist jedes Bezirksgericht, nicht nur jenes am Ort der Liegenschaft — ausgenommen ist das Bezirksgericht für Handelssachen Wien.

Was steht im Auszug?

Das Hauptbuch gliedert jede Einlage in drei Blätter:

Wer nur wissen will, ob eine Hypothek eingetragen ist, braucht also keinen Vollauszug — ein Teilauszug des C-Blattes genügt und kostet weniger.

Wann brauchen Sie doch ein rechtliches Interesse?

Die Einsicht in das Hauptbuch ist frei. Beschränkt ist jedoch die Suche über das Personenverzeichnis — also die Frage, welche Liegenschaften einer bestimmten Person gehören. Dafür ist ein rechtliches Interesse darzulegen. Wer die Einlagezahl oder die Adresse der Liegenschaft kennt, ist davon nicht betroffen.

Plomben und was sie bedeuten

Steht im Auszug eine Plombe, ist ein Antrag anhängig, über den noch nicht entschieden wurde. Sie signalisiert, dass sich der Grundbuchsstand im Rang dieses Antrags voraussichtlich ändern wird — worum es geht, verrät erst die Einsicht ins Tagebuch oder die Rückfrage bei der Grundbuchsabteilung. Vor einem Kauf ist eine Plombe immer ein Anlass nachzufragen.

Urkunden aus der Sammlung

Neben dem Hauptbuch gibt es die Urkundensammlung mit den Verträgen, auf denen die Eintragungen beruhen. Urkunden ab dem Jahr 2006 liegen elektronisch vor; ältere finden sich nur beim jeweiligen Gericht oder im Landesarchiv.

Häufige Fragen

Gibt es den Grundbuchauszug kostenlos?

Nein. Grundbuchabfragen sind unabhängig vom Bestellweg kostenpflichtig, auch über JustizOnline. Anbieter, die kostenlose Auszüge bewerben, liefern in der Regel nur Teilinformationen oder sind Vermittler mit Aufschlag.

Brauche ich eine ID Austria?

Für JustizOnline ja. Ohne sie bleiben die Verrechnungsstellen, das Bezirksgericht oder ein Notariat.

Wie aktuell ist der Auszug?

Er gibt den Stand zum Abfragezeitpunkt wieder. Offene Anträge erkennen Sie an der Plombe.

Was kostet die Eintragung selbst?

Das ist eine andere Gebühr: Die Einverleibung des Eigentumsrechts beträgt 1,1 Prozent der Bemessungsgrundlage, die Eintragung eines Pfandrechts 1,2 Prozent. Der Auszug hat damit nichts zu tun.

QUELLEN

  • oesterreich.gv.at — Auszüge aus dem Hauptbuch und den Hilfsverzeichnissen: 19 Euro, nach der Wertanpassung der Gerichtsgebühren · Stand 01.08.2026, abgerufen am 22.09.2026
  • oesterreich.gv.at — Grundbuchsabfrage über JustizOnline und Verrechnungsstellen
  • Justiz Österreich — Grundstücksdatenbank, Zugang und Verrechnungsstellen
  • RIS — Gerichtsgebührengesetz

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Die genannten Abfragegebühren stammen aus den angeführten Quellen und können sich ändern; Verrechnungsstellen kalkulieren ihr eigenes Entgelt frei.

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