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ID Austria: Kosten, Gültigkeit und Vollfunktion
Die ID Austria ist der elektronische Identitätsnachweis Österreichs und ersetzt die Handy-Signatur. Die Registrierung ist kostenlos, setzt das vollendete 14. Lebensjahr voraus und verlangt eine Identitätsfeststellung bei einer Registrierungsbehörde, etwa der Statutarstädten der Magistrat.">Bezirkshauptmannschaft. Für österreichische Staatsbürger gilt sie fünf Jahre ab Abschluss der Registrierung und lässt sich online verlängern.
Fast jeder Online-Amtsweg in Österreich hängt an einer einzigen Voraussetzung: der ID Austria. Ohne sie bleibt der Gang zum Amt; mit ihr sind Meldebestätigung, Pensionskonto, Strafregisterbescheinigung und Grundbuchauszug in wenigen Minuten erledigt. Diese Seite führt durch Registrierung, Verlängerung und die Stolperstellen dazwischen.
| Kosten | kostenlos |
|---|---|
| Mindestalter | vollendetes 14. Lebensjahr |
| Gültigkeit | 5 Jahre für österreichische Staatsbürger |
| Zuständig | Registrierungsbehörden, etwa Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Passbehörde |
| Nötig | amtlicher Lichtbildausweis, geeignetes Smartphone mit App |
Was ist die ID Austria?
Die ID Austria ist der elektronische Identitätsnachweis der Republik. Sie leistet dreierlei: Sie meldet Sie bei Online-Verfahren der Verwaltung an, Sie unterschreiben damit Dokumente rechtswirksam, und Sie weisen digitale Nachweise wie den Führerschein am Smartphone vor. Die bekannten Papierdokumente behalten daneben ihre Gültigkeit.
Es gibt zwei Ausbaustufen. Die Basisfunktion entspricht dem Umfang der früheren Handy-Signatur. Die Vollfunktion bringt die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung — dafür ist eine behördliche Identitätsfeststellung nötig.
Wer bekommt eine ID Austria?
Für die Registrierung müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und österreichische Staatsbürgerin oder Staatsbürger sein oder einen ausreichenden Bezug zum Inland nachweisen. Dieser Inlandsbezug ist in § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz geregelt und lässt sich etwa mit einer Meldebestätigung, einem Studierendenausweis oder einer Bestätigung des Arbeitgebers glaubhaft machen.
Ausländische Staatsangehörige registrieren die ID Austria nicht bei der Bezirkshauptmannschaft, sondern bei der Landespolizeidirektion.
Wo registrieren Sie die ID Austria?
Zuständig sind die Registrierungsbehörden: Bezirkshauptmannschaften, Magistrate und jene Gemeinden, die Passanträge entgegennehmen — dort allerdings nur für die eigenen Einwohnerinnen und Einwohner. Praktisch ist die Kombination mit einem ohnehin anstehenden Weg: Wer einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, kann den behördlichen Teil der Registrierung gleich miterledigen.
| Weg | Voraussetzung | Behördentermin |
|---|---|---|
| Registrierung bei der Behörde | Lichtbildausweis, Smartphone mit App | ja |
| Online-Vorregistrierung, dann Behörde | App, Zweitgerät, Ausweisnummer | ja, innerhalb von 30 Tagen |
| Umstieg von behördlich registrierter Handy-Signatur | gültiger Reisepass oder Personalausweis | nein |
Was müssen Sie zum Termin mitbringen?
Einen amtlichen Lichtbildausweis — österreichischen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein zusammen mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis. Dazu das Smartphone mit installierter App und eingerichteter Gesichtserkennung, Fingerabdruck oder Geräte-PIN. Ein aktuelles Passfoto brauchen Sie nur, wenn Sie kein gültiges Reisedokument besitzen.
Die Behörde erledigt ausschließlich den ersten Schritt, die Identitätsfeststellung. Die Fertigstellung erfolgt anschließend selbst am eigenen Gerät.
Wie lange ist die ID Austria gültig?
Für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gilt sie fünf Jahre ab dem Tag, an dem die Registrierung abgeschlossen ist, und lässt sich online um weitere fünf Jahre verlängern. Verlängern lässt sich allerdings nur die Vollfunktion.
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist die Gültigkeit grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt; besteht ein Hauptwohnsitz in Österreich, sind es fünf Jahre. Eine Verlängerung ist hier nicht vorgesehen, stattdessen wird bei der Landespolizeidirektion neu registriert.
Wichtig: Läuft die Gültigkeit ab, bevor der Umstieg auf die Vollfunktion abgeschlossen ist, ist eine neuerliche Registrierung nötig — also ein weiterer Behördengang.
Welche Amtswege erledigen Sie damit?
Die ID Austria ist der Zugang zu den Online-Verfahren, die dieses Portal beschreibt: Meldebestätigung über oesterreich.gv.at, Pensionskonto und Versicherungsdatenauszug, Strafregisterbescheinigung, Staatsbürgerschaftsnachweis, Anträge bei FinanzOnline und Gewerbeanmeldungen. Welcher Weg für Ihr Anliegen der schnellste ist, steht jeweils auf der Seite zum Dokument.
Häufige Fragen
Kostet die ID Austria etwas?
Nein. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenlos. Kosten entstehen nur für die Amtswege selbst, etwa 3 Euro für eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister.
Geht es auch ohne Smartphone?
Ja. Statt der App lässt sich ein alternativer Authentifizierungsfaktor verwenden, etwa ein FIDO-Sicherheitsschlüssel. Auch ein Tablet ist möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn das Smartphone verloren geht?
Ist eine Mobiltelefonnummer oder ein zweiter Authentifizierungsfaktor hinterlegt, lässt sich der Zugang wiederherstellen. Fehlt beides, ist eine neue Registrierung bei einer Behörde nötig. Es lohnt sich deshalb, gleich bei der Registrierung eine Telefonnummer zu hinterlegen.
Ich habe noch eine Handy-Signatur. Was gilt für mich?
Wurde sie behördlich registriert, können Sie online auf die Vollfunktion aufwerten — dafür brauchen Sie die Ausweisnummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises. Wurde sie nicht behördlich registriert, ist der Umstieg nur auf die Basisfunktion möglich; für die Vollfunktion führt kein Weg am Behördentermin vorbei.
Wie sehe ich, welche Stufe ich habe?
Über die Funktion „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“ auf oesterreich.gv.at oder im Konto der App. Dort steht, ob die Registrierung behördlich erfolgt ist und wann die Gültigkeit endet.
- oesterreich.gv.at — Registrierungsübersicht und häufige Fragen · abgerufen am 19.09.2026
- id-austria.gv.at — Gültigkeitsdauer, Voraussetzungen, Registrierungsbehörden · abgerufen am 19.09.2026
- Bundeskanzleramt — Basis- und Vollfunktion, Umstieg von der Handy-Signatur · abgerufen am 19.09.2026
- RIS — § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz, Inlandsbezug
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir registrieren keine ID Austria und nehmen keine Daten entgegen. Registrierung und Support laufen ausschließlich über die genannten Stellen.
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