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Registrierungsbehörde

Registrierungsbehörden stellen die Identität für die ID Austria fest: Bezirkshauptmannschaften, Magistrate und jene Gemeinden, die Passanträge entgegennehmen.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Dort erledigen Sie den einzigen Schritt, der sich nicht ersetzen lässt. Welche Stelle für Ihre Adresse die nächste ist, zeigt das Behördenverzeichnis. Praktisch ist die Kombination mit einem ohnehin anstehenden Passantrag.

Abgrenzung

Gemeinden dürfen nur die eigenen Einwohnerinnen und Einwohner registrieren, Bezirkshauptmannschaften und Magistrate sind nicht daran gebunden. Ausländische Staatsangehörige registrieren nicht bei der Statutarstädten der Magistrat.">Bezirkshauptmannschaft, sondern bei der Landespolizeidirektion.

Die Zahl dazu

Bei Vorregistrierung online: 30 Tage Zeit für den Behördenweg.

Häufige Fragen

Was muss ich mitbringen?

Einen amtlichen Lichtbildausweis und das Smartphone mit installierter App und eingerichteter Gerätesperre.

Ist die Behörde damit fertig?

Nein, sie erledigt nur die Identitätsfeststellung. Die Fertigstellung erfolgt anschließend am eigenen Gerät.

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.