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Informationsbegehren
Ein Informationsbegehren ist der Antrag auf Zugang zu staatlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Es gilt seit 1. September 2025 und löst das alte Auskunftspflichtgesetz ab — zusammen mit der Amtsverschwiegenheit in ihrer bisherigen Form.
Wie Sie es stellen
- Formlos schriftlich, per E-Mail oder mündlich
- Ohne Begründung ein Interesse müssen Sie nicht nachweisen
- An die Stelle, die die Information hat
- Kostenlos für Kopien kann ein Ersatz verlangt werden
Was Sie bekommen
Zugang zu vorhandenen Aufzeichnungen im Tätigkeitsbereich der Stelle. Nicht erfasst sind Informationen, die geheim zu halten sind — etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit, des Datenschutzes oder eines laufenden Verfahrens. Unabhängig davon müssen Stellen Informationen von allgemeinem Interesse, etwa Studien und Verträge ab 100.000 Euro, von sich aus im Informationsregister veröffentlichen.
Abgrenzung
Das Informationsbegehren betrifft amtliche Informationen. Geht es um Ihre eigenen Daten, ist das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO der richtige Weg — mit eigener Frist und eigenem Beschwerdeweg.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es?
Die Stelle muss binnen vier Wochen antworten; die Frist kann aus schwerwiegenden Gründen um weitere vier Wochen verlängert werden.
Was, wenn ich keine Antwort bekomme?
Dann können Sie einen Bescheid verlangen und diesen beim Verwaltungsgericht bekämpfen.
| Grundlage | Informationsfreiheitsgesetz, BGBl. I Nr. 5/2024 |
|---|---|
| Quelle | www.oesterreich.gv.at |
- oesterreich.gv.at: Informationsfreiheit, Informationsbegehren und proaktive Veröffentlichung · abgerufen am 23.09.2026
Wo dieser Begriff erklärt wird
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