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Statutarstadt

Eine Statutarstadt ist eine Stadt mit eigenem Statut, deren Magistrat neben den Gemeindeaufgaben auch die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde wahrnimmt.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Wer dort wohnt, erledigt Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten an einer Stelle: Meldezettel und Reisepass im selben Haus. In Wien übernehmen die Magistratischen Bezirksämter die Aufgaben der Meldebehörde.

Abgrenzung

Eine Statutarstadt ist keine eigene Gebietskörperschaft, sondern eine Gemeinde mit erweitertem Aufgabenkreis. Sie bildet zugleich einen eigenen politischen Bezirk — deshalb taucht sie in Bezirkslisten neben den Landbezirken auf.

Die Zahl dazu

15 Statutarstädte: Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, Villach, Wels, Steyr, St. Pölten, Wiener Neustadt, Krems an der Donau, Waidhofen an der Ybbs, Eisenstadt und Rust.

Häufige Fragen

Warum heißt es Magistrat und nicht Gemeindeamt?

Der Magistrat ist der Verwaltungsapparat einer Stadt mit eigenem Statut. Die Bezeichnung folgt dem Statut, nicht der Einwohnerzahl.

Ist Wien ein Sonderfall?

Ja. Wien ist zugleich Gemeinde, Statutarstadt und Bundesland; die Aufgaben verteilen sich auf Magistratsabteilungen und Magistratische Bezirksämter.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageArt. 116 Abs. 3 B-VG
Quellewww.ris.bka.gv.at

Wo dieser Begriff erklärt wird

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