Zum Inhalt springen
AUSKUNFTSPORTAL.AT · ÖSTERREICH PRIVATES INFORMATIONSANGEBOT · KEINE BEHÖRDE
Auskunftsportal .AT

LESEZEIT 1 MIN ·

Bezirksverwaltungsbehörde

Die Bezirksverwaltungsbehörde ist die Verwaltungsbehörde erster Instanz im politischen Bezirk: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Sie ist zuständig für Reisepass und Personalausweis, Staatsbürgerschaft, Gewerbe- und Fahrzeugangelegenheiten sowie für die Registrierung der ID Austria. Alle 94 Stellen samt Kontakt und Parteienverkehr stehen im Verzeichnis.

Abgrenzung

Häufig verwechselt mit dem Gemeindeamt: Meldewesen, Wohnsitz und Personenstandsurkunden erledigen Sie dort, nicht bei der Bezirkshauptmannschaft. Und nicht mit dem Bezirksgericht: Grundbuchsachen und Verlassenschaften gehören zur Justiz, nicht zur Verwaltung.

Die Zahl dazu

Österreich hat 94 politische Bezirke, davon 15 Statutarstädte mit Magistrat.

Häufige Fragen

Muss ich zur Bezirkshauptmannschaft meines Wohnorts?

Für die meisten Verfahren ja — die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.

Was macht der Magistrat anders?

Nichts inhaltlich. In Statutarstädten erledigt er zusätzlich zu den Gemeindeaufgaben auch die der Bezirksverwaltungsbehörde.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageArt. 15 B-VG
Quellewww.oesterreich.gv.at

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.