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Meldebehörde

Die Meldebehörde führt die Wohnsitzmeldungen: Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung und die Meldebestätigung. Das ist das Gemeindeamt, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt.

Wofür welche Stelle

Zuständigkeit im Meldewesen
Anliegen Zuständig
Anmeldung, Ummeldung Meldebehörde des neuen Wohnsitzes, binnen drei Tagen
Abmeldung Meldebehörde des bisherigen Wohnsitzes
Meldebestätigung jede Meldebehörde in Österreich, auch online
Meldeauskunft über andere jede Meldebehörde, 3,30 Euro aus dem ZMR
Meldungen vor dem 1. März 2002 nur die damalige Gemeinde

Was Sie dort brauchen

Den ausgefüllten Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers, einen amtlichen Lichtbildausweis und bei Geburtsurkunden ausländischer Herkunft die Urkunde selbst. Mit ID Austria geht die Anmeldung auch online, sofern der Meldegesetz weist dieser…">Unterkunftgeber digital zustimmt.

Abgrenzung

Die Meldebehörde ist nicht die Bezirksverwaltungsbehörde: Pass, Führerschein und Gewerbe laufen dort, nicht in der Gemeinde. Umgekehrt verhängt die Bezirksverwaltungsbehörde die Strafen bei Verletzung der Meldepflicht, nicht die Meldebehörde selbst.

Häufige Fragen

Muss ich mich bei der alten Gemeinde abmelden?

Innerhalb Österreichs nicht gesondert: Die Anmeldung am neuen Wohnsitz bewirkt die Abmeldung mit. Beim Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung nötig.

Kann jemand meine Adresse erfahren?

Eine einfache Meldeauskunft ist möglich, wenn die Person Sie eindeutig bezeichnen kann. Wer gefährdet ist, kann eine Auskunftssperre beantragen.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageMeldegesetz 1991
Quellewww.oesterreich.gv.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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