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Meldewesen Österreich: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Wer in Österreich eine Unterkunft bezieht, muss sich binnen drei Tagen beim Meldeamt anmelden — die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug. Zuständig ist jede Gemeinde, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die Anmeldung selbst ist kostenlos; eine Meldebestätigung kostet 3 Euro aus dem Zentralen Melderegister.
Das Meldewesen ist der Amtsweg, den fast jeder mindestens einmal braucht: beim ersten eigenen Haushalt, beim Umzug, bei der Trennung, beim Zweitwohnsitz. Diese Seite ordnet die drei Begriffe, die dabei ständig verwechselt werden, und führt zu den Details.
| Frist Anmeldung | 3 Tage ab Bezug der Unterkunft (§ 3 MeldeG) |
|---|---|
| Frist Abmeldung | 3 Tage davor oder danach (§ 4 MeldeG) |
| Zuständig | Gemeindeamt, Magistrat, in Wien Magistratisches Bezirksamt |
| Anmeldung | kostenlos |
| Meldebestätigung | 3 Euro aus dem ZMR, 2,10 Euro lokal |
| Strafrahmen | bis 726 Euro, im Wiederholungsfall bis 2.180 Euro (§ 22 MeldeG) |
Meldezettel, Meldebestätigung, ZMR: Was ist was?
Drei Begriffe, die im Alltag durcheinandergehen, obwohl sie Unterschiedliches bezeichnen.
Der Meldezettel ist das Formular, mit dem Sie eine Wohnung an-, um- oder abmelden. Es ist bundesweit einheitlich, für jede Person einzeln auszufüllen — auch für jedes Kind — und muss vom Unterkunftgeber gegengezeichnet werden.
Die Meldebestätigung ist der amtliche Nachweis, dass Sie gemeldet sind. Sie wird aus dem Register erzeugt und von Banken, Versicherungen und Arbeitgebern regelmäßig verlangt.
Das Zentrale Melderegister, kurz ZMR, ist die bundesweite Datenbank dahinter, geführt vom Bundesministerium für Inneres. Weil es zentral geführt wird, stellt jede Meldebehörde in Österreich die Bestätigung aus — unabhängig davon, wo Sie wohnen.
Welche Fristen gelten?
Für die Anmeldung haben Sie drei Tage ab dem Tag des Einzugs. Maßgeblich ist der tatsächliche Bezug der Unterkunft, nicht der Mietvertrag und nicht die Schlüsselübergabe. Die Abmeldung hat mehr Spielraum: Sie ist drei Tage vor oder nach dem Auszug möglich — wer ins Ausland zieht, erledigt sie besser vor der Abreise.
Versäumnisse sind keine Formsache. Das Meldegesetz sieht für die Verletzung der Meldepflicht Geldstrafen bis 726 Euro vor, im Wiederholungsfall bis 2.180 Euro.
Welchen Weg wählen Sie?
| Anliegen | Weg | Kosten |
|---|---|---|
| Wohnsitz anmelden | persönlich beim Meldeamt, teils online über die Gemeinde | kostenlos |
| Meldebestätigung online | oesterreich.gv.at mit ID Austria oder EU-Login | 3 Euro |
| Meldebestätigung vor Ort | jede Meldebehörde, Identitätsnachweis nötig | 3 Euro (ZMR) oder 2,10 Euro (lokal) |
| Wohnsitz abmelden | Meldeamt, auch schriftlich möglich | kostenlos |
Was gilt für den Unterkunftgeber?
Vermieterinnen und Eigentümer müssen den unterschriebenen Meldezettel gegenzeichnen. Verweigern dürfen sie das nur, wenn sie begründet annehmen, dass die Person die Unterkunft gar nicht bezieht. Bei der Online-Anmeldung entfällt die handschriftliche Unterschrift, weil die Bestätigung elektronisch erfolgt.
Häufige Fragen
Was kostet die Anmeldung?
Nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Meldebestätigung als Nachweis brauchen: 3 Euro aus dem Zentralen Melderegister, 2,10 Euro aus dem lokalen Register der Gemeinde.
Muss ich zur Meldebehörde meines Wohnorts?
Für die Anmeldung ja. Für die Meldebestätigung nein: Weil sie aus dem zentralen Register stammt, stellt sie jede Meldebehörde aus. In Wien sind Sie zudem nicht an Ihren Wohnbezirk gebunden.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Meldezettel?
Ja. Der Meldezettel wird für jede meldepflichtige Person einzeln ausgefüllt.
- oesterreich.gv.at — An- und Abmeldung des Wohnsitzes, Meldebestätigung · abgerufen am 19.09.2026
- RIS — § 3 Meldegesetz 1991, Anmeldung · § 22, Strafbestimmungen
- Bundesministerium für Inneres — Zentrales Melderegister
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