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Unterkunftgeber

Unterkunftgeber ist, wer eine Unterkunft zur Verfügung stellt — Vermieterin, Eigentümer, Untervermieter oder Beherbergungsbetrieb.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Auf dem Papier-Meldezettel unterschreibt der Unterkunftgeber und bestätigt damit, dass die Unterkunft bezogen wird. Ohne diese Unterschrift nimmt die Meldebehörde den Zettel nicht entgegen. Bei Wohnungseigentum gewährt sich die Eigentümerin die Unterkunft selbst und unterschreibt in beiden Rollen.

Abgrenzung

Der Unterkunftgeber ist nicht zwingend der Eigentümer: Wer untervermietet, ist für die untervermietete Person Unterkunftgeber. Und die Unterschrift ist keine Zustimmung zum Mietverhältnis, sondern nur die Bestätigung der tatsächlichen Unterkunftnahme — verweigern darf sie der Unterkunftgeber nur bei begründeter Annahme, dass die Person gar nicht einzieht.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter beim Online-Verfahren zustimmen?

Im Online-Service Meldewesen entfällt die handschriftliche Unterschrift. Die Meldebehörde kann jedoch eine Überprüfung vornehmen, und Wohnungseigentümer können im Zentralen Melderegister prüfen, wer an ihrer Adresse gemeldet ist.

Was, wenn der Vermieter die Unterschrift verweigert?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon weiter, und die Behörde kann die Meldung auch ohne Unterschrift prüfen und vornehmen.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
Grundlage§ 8 Meldegesetz 1991
Quellewww.ris.bka.gv.at

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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