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Bundesverwaltungsabgabe
Die Bundesverwaltungsabgabe ist das Entgelt für eine Amtshandlung des Bundes. Ihre Höhe steht im Tarif der Bundesverwaltungsabgabenverordnung.
Wofür Sie den Begriff brauchen
Sie erklärt, warum dieselbe Bestätigung unterschiedlich viel kostet: Die Abgabe hängt an der konkreten Amtshandlung, nicht am Papier. Bei der Meldebestätigung unterscheidet der Tarif etwa zwischen lokalem Melderegister und Zentralem Melderegister.
Abgrenzung
Nicht zu verwechseln mit der Zeugnisgebühr, einer Bundesgebühr nach dem Gebührengesetz. Beide können nebeneinander anfallen: die Abgabe für die Amtshandlung, die Gebühr für das ausgestellte Zeugnis. Seit 2026 fasst der Gesetzgeber beides bei der Strafregisterbescheinigung zu einer Pauschalgebühr zusammen.
Die Zahl dazu
Meldebestätigung aus dem ZMR: 3 Euro. Aus dem lokalen Melderegister: 2,10 Euro. Meldeauskunft über eine andere Person online: 3,30 Euro, auch wenn die Abfrage kein eindeutiges Ergebnis liefert.
Häufige Fragen
Können Gemeinden eigene Abgaben verlangen?
Für Amtshandlungen in Bundesangelegenheiten gilt der Bundestarif. Daneben können landes- und gemeinderechtliche Abgaben bestehen — die nennt die jeweilige Stelle.
Gibt es Befreiungen?
Ja. In Wien entfallen bei der Meldebestätigung sämtliche Gebühren und Abgaben, wenn sie zur Vorlage bei der Sozialversicherung dient.
| Grundlage | Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, Anlage 1, Tarifpost 17 |
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| Quelle | www.ris.bka.gv.at |
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