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Führerscheinbehörde

Die Führerscheinbehörde stellt Führerscheine aus, tauscht sie um und schreibt ausländische um. Für Duplikat und Umtausch ist jede Führerscheinbehörde in Österreich zuständig — unabhängig davon, wo Sie wohnen.

Welche Stelle ist es?

Führerscheinbehörde nach Wohnort
Wohnort Behörde
Landbezirk Bezirkshauptmannschaft
Statutarstadt mit Polizeibehörde Landespolizeidirektion, in Wien deren Verkehrsamt
Krems an der Donau, Waidhofen an der Ybbs Magistrat
Leoben, Schwechat Bezirkshauptmannschaft — obwohl die Polizei dort Kfz-Behörde ist

Was dort erledigt wird

Abgrenzung

Die Führerscheinbehörde ist nicht die Zulassungsstelle: Autos meldet die Zulassungsstelle der Versicherer an, Führerscheine stellt die Behörde aus. Und sie ist nicht die Fahrschule — die bildet aus und meldet zur Prüfung an, ausgestellt wird der Führerschein von der Behörde.

Häufige Fragen

Muss ich zur Behörde meines Wohnsitzes?

Für Duplikat und Umtausch nicht. Für den Erwerb einer Lenkberechtigung und die Umschreibung schon.

Kann ich online beantragen?

Nein, der Antrag erfolgt persönlich. Online lässt sich meist nur ein Termin vereinbaren.

Wie lange dauert der neue Führerschein?

Fünf bis zehn Tage, er kommt per Post. In der Zwischenzeit gilt der vorläufige Führerschein, seit 1. September 2026 acht Wochen lang.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageFührerscheingesetz
Quellewww.oesterreich.gv.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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