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Führerschein umschreiben: EU gilt weiter, Drittstaaten nach sechs Monaten
Führerscheine aus EU und EWR gelten in Österreich und müssen nicht umgeschrieben werden. Wer mit einem Führerschein aus einem anderen Staat nach Österreich zieht, darf damit sechs Monate fahren; danach verliert er seine Gültigkeit und muss umgeschrieben werden, meist mit praktischer Fahrprüfung. Die Umschreibung kostet 90 Euro, zuzüglich Prüfgebühren.
Ob Sie umschreiben müssen, hängt nur davon ab, wo der Führerschein ausgestellt wurde. Diese Seite zeigt die Fristen, welche Staaten ohne Fahrprüfung umgeschrieben werden und was bei Lkw- und Busklassen gilt.
| EU- und EWR-Führerschein | gilt weiter, Umschreibung freiwillig |
|---|---|
| Klassen C und D aus dem EWR | höchstens fünf Jahre nach Zuzug gültig |
| Führerschein aus Drittstaaten | sechs Monate ab Wohnsitz in Österreich |
| Praktische Fahrprüfung | grundsätzlich ja, Ausnahmen für einige Staaten |
| Kosten | 90 Euro, ohne Prüfgebühr und ärztliches Gutachten |
| Grundlage | §§ 20 und 23 Führerscheingesetz |
Führerschein aus der EU oder dem EWR
EU- und EWR-Führerscheine werden anerkannt und müssen nicht umgeschrieben werden, können es aber freiwillig. Eine Ausnahme gilt für die Klassen C und D und ihre Unterklassen: Sie gelten nach der Verlegung des Wohnsitzes bis zum im Ausstellungsstaat vorgesehenen Zeitpunkt, höchstens aber fünf Jahre, wenn sie bis dahin nicht umgeschrieben werden.
Bei jeder Umschreibung eines EWR-Führerscheins fragt die Behörde im Ausstellungsstaat nach, ob etwas gegen die Ausstellung spricht. Das kann mehrere Wochen dauern — planen Sie das ein, besonders vor dem Ablauf der fünf Jahre.
Unbefristete Führerscheine aus anderen EU-Staaten müssen, wie die österreichischen, spätestens bis 19. Jänner 2033 in einen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden.
Führerschein aus einem Drittstaat
Wer den Wohnsitz nach Österreich verlegt, darf mit einem Führerschein aus einem Staat außerhalb des EWR sechs Monate fahren. Danach verliert er seine Gültigkeit in Österreich und muss umgeschrieben werden. Umgeschrieben werden nur gültige Führerscheine, und im Herkunftsstaat abgelaufene Fristen gelten auch hier.
Grundsätzlich ist eine praktische Fahrprüfung nötig, mit einem geeigneten Fahrzeug, das Sie selbst stellen. Ohne Fahrprüfung werden umgeschrieben:
| Klassen | Staaten |
|---|---|
| alle Klassen | Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich |
| Klasse B | Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Republik Südafrika, Republik Korea, USA, Vereinigte Arabische Emirate |
Auch Österreicherinnen und Österreicher, die ihren Führerschein außerhalb des EWR erworben haben, müssen ihn umschreiben lassen. Das geht nur, wenn sie sich im Ausstellungsland mindestens sechs Monate aufgehalten haben.
Führerschein nicht auf Deutsch?
Dann gilt er in Österreich nur zusammen mit einem internationalen Führerschein oder einer Übersetzung. Für die Behörde erleichtert eine beglaubigte Übersetzung die Abwicklung; eventuell wird auch ein Auszug aus der Führerscheinkartei des Ausstellungsstaates verlangt.
Was brauchen Sie?
- Reisepass oder Personalausweis meist Original und Kopie
- Ausländischer Führerschein wird bei der Umschreibung eingezogen
- Passfoto 35 × 45 mm nach den Passbildkriterien
- Eventuell Karteiauszug und Übersetzung erleichtert die Abwicklung
- Bei Drittstaaten: ärztliches Gutachten, Prüftermin Kosten nicht in den 90 Euro enthalten
Häufige Fragen
Muss ich meinen deutschen Führerschein umschreiben?
Nein. Deutsche Führerscheine sind EU-Führerscheine und gelten in Österreich weiter. Bei unbefristeten Dokumenten gilt die Frist bis 19. Jänner 2033.
Ab wann laufen die sechs Monate?
Ab der Begründung des Wohnsitzes in Österreich. Danach ist das Fahren mit dem Drittstaaten-Führerschein nicht mehr zulässig.
Gilt der Schweizer Führerschein?
Die Schweiz gehört nicht zum EWR. Mit Wohnsitz in Österreich ist der Schweizer Führerschein nach sechs Monaten umzuschreiben — für alle Klassen ohne praktische Fahrprüfung.
- oesterreich.gv.at — Ausländischer Führerschein, Umschreibung: 90 Euro · Stand 01.09.2026
- oesterreich.gv.at — Scheckkartenführerschein, Befristung, Gültigkeit bis 2033
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