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Führerschein umschreiben: EU gilt weiter, Drittstaaten nach sechs Monaten

Ausländischer Führerschein und österreichischer Scheckkartenführerschein nebeneinander
Ausländischer Führerschein und österreichischer Scheckkartenführerschein nebeneinander
DIE KURZE ANTWORT

Führerscheine aus EU und EWR gelten in Österreich und müssen nicht umgeschrieben werden. Wer mit einem Führerschein aus einem anderen Staat nach Österreich zieht, darf damit sechs Monate fahren; danach verliert er seine Gültigkeit und muss umgeschrieben werden, meist mit praktischer Fahrprüfung. Die Umschreibung kostet 90 Euro, zuzüglich Prüfgebühren.

Ob Sie umschreiben müssen, hängt nur davon ab, wo der Führerschein ausgestellt wurde. Diese Seite zeigt die Fristen, welche Staaten ohne Fahrprüfung umgeschrieben werden und was bei Lkw- und Busklassen gilt.

KERNFAKTENGEPRÜFT 22.09.2026
Kernfakten zur Umschreibung
EU- und EWR-Führerschein gilt weiter, Umschreibung freiwillig
Klassen C und D aus dem EWR höchstens fünf Jahre nach Zuzug gültig
Führerschein aus Drittstaaten sechs Monate ab Wohnsitz in Österreich
Praktische Fahrprüfung grundsätzlich ja, Ausnahmen für einige Staaten
Kosten 90 Euro, ohne Prüfgebühr und ärztliches Gutachten
Grundlage §§ 20 und 23 Führerscheingesetz

Führerschein aus der EU oder dem EWR

EU- und EWR-Führerscheine werden anerkannt und müssen nicht umgeschrieben werden, können es aber freiwillig. Eine Ausnahme gilt für die Klassen C und D und ihre Unterklassen: Sie gelten nach der Verlegung des Wohnsitzes bis zum im Ausstellungsstaat vorgesehenen Zeitpunkt, höchstens aber fünf Jahre, wenn sie bis dahin nicht umgeschrieben werden.

Bei jeder Umschreibung eines EWR-Führerscheins fragt die Behörde im Ausstellungsstaat nach, ob etwas gegen die Ausstellung spricht. Das kann mehrere Wochen dauern — planen Sie das ein, besonders vor dem Ablauf der fünf Jahre.

Unbefristete Führerscheine aus anderen EU-Staaten müssen, wie die österreichischen, spätestens bis 19. Jänner 2033 in einen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden.

Führerschein aus einem Drittstaat

Wer den Wohnsitz nach Österreich verlegt, darf mit einem Führerschein aus einem Staat außerhalb des EWR sechs Monate fahren. Danach verliert er seine Gültigkeit in Österreich und muss umgeschrieben werden. Umgeschrieben werden nur gültige Führerscheine, und im Herkunftsstaat abgelaufene Fristen gelten auch hier.

Grundsätzlich ist eine praktische Fahrprüfung nötig, mit einem geeigneten Fahrzeug, das Sie selbst stellen. Ohne Fahrprüfung werden umgeschrieben:

Umschreibung ohne praktische Fahrprüfung
Klassen Staaten
alle Klassen Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich
Klasse B Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Republik Südafrika, Republik Korea, USA, Vereinigte Arabische Emirate

Auch Österreicherinnen und Österreicher, die ihren Führerschein außerhalb des EWR erworben haben, müssen ihn umschreiben lassen. Das geht nur, wenn sie sich im Ausstellungsland mindestens sechs Monate aufgehalten haben.

Führerschein nicht auf Deutsch?

Dann gilt er in Österreich nur zusammen mit einem internationalen Führerschein oder einer Übersetzung. Für die Behörde erleichtert eine beglaubigte Übersetzung die Abwicklung; eventuell wird auch ein Auszug aus der Führerscheinkartei des Ausstellungsstaates verlangt.

Was brauchen Sie?

Häufige Fragen

Muss ich meinen deutschen Führerschein umschreiben?

Nein. Deutsche Führerscheine sind EU-Führerscheine und gelten in Österreich weiter. Bei unbefristeten Dokumenten gilt die Frist bis 19. Jänner 2033.

Ab wann laufen die sechs Monate?

Ab der Begründung des Wohnsitzes in Österreich. Danach ist das Fahren mit dem Drittstaaten-Führerschein nicht mehr zulässig.

Gilt der Schweizer Führerschein?

Die Schweiz gehört nicht zum EWR. Mit Wohnsitz in Österreich ist der Schweizer Führerschein nach sechs Monaten umzuschreiben — für alle Klassen ohne praktische Fahrprüfung.

QUELLEN

  • oesterreich.gv.at — Ausländischer Führerschein, Umschreibung: 90 Euro · Stand 01.09.2026
  • oesterreich.gv.at — Scheckkartenführerschein, Befristung, Gültigkeit bis 2033

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Anträge nimmt ausschließlich die Führerscheinbehörde entgegen.

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