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Scheckkartenführerschein: Umtausch bis 2033, 15 Jahre Befristung
Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig und müssen bis dahin gegen einen aktuellen Scheckkartenführerschein getauscht werden. Seither ausgestellte Scheckkarten sind 15 Jahre befristet. Der Umtausch kostet 73 Euro — ohne ärztliche Untersuchung und ohne Prüfung.
Rund um den rosa Papierführerschein kursieren viele Missverständnisse. Die wichtigste Klarstellung vorweg: Die Befristung betrifft das Dokument, nicht Ihre Lenkberechtigung.
| Ausgestellt vor 19.1.2013 | gültig bis 19. Jänner 2033 |
|---|---|
| Ausgestellt ab 19.1.2013 | 15 Jahre befristet |
| Umtausch | 73 Euro, jede Führerscheinbehörde |
| Untersuchung oder Prüfung | nein |
| Dauer | fünf bis zehn Tage |
| Grundlage | Führerscheingesetz, Richtlinie 2006/126/EG |
Bis wann gilt der alte Papierführerschein?
Bis 19. Jänner 2033, sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung eingetragen ist. Das gilt auch für Fahrten innerhalb der EU. Voraussetzung ist, dass Namen und Daten lesbar sind und Sie auf dem Foto eindeutig zu erkennen sind — sonst ist der Führerschein schon vorher ungültig.
Ein freiwilliger Umtausch vor 2033 ist jederzeit möglich, eine Pflicht dazu gibt es bis dahin nicht.
Was bedeutet die 15-jährige Befristung?
Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre befristet. Es handelt sich um eine administrative Frist zur Erneuerung des Dokuments: Beim Umtausch gibt es im Regelfall keine ärztliche Untersuchung und keine Fahrprüfung. Die Lenkberechtigung selbst bleibt bestehen.
Anders ist es bei Klassen, die aus gesundheitlichen Gründen befristet sind, und bei Lkw- und Busklassen. Für die Klassen C und D gilt seit 1. September 2026 auch ab dem 60. Geburtstag die allgemeine fünfjährige Befristung statt bisher zwei Jahre; vorher ausgestellte zweijährige Befristungen laufen zum vorgesehenen Zeitpunkt aus.
Achtung beim Umtausch: Dreiräder und Klasse A
Wer die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erworben hat, darf auch dreirädrige Kraftfahrzeuge lenken. Damit diese Berechtigung erhalten bleibt, wird beim Umtausch zusätzlich die Klasse A eingetragen, eingeschränkt durch die Zahlencodes 79.03 und 79.04. Motorräder dürfen Sie damit nicht fahren — die Eintragung sieht nur so aus.
So läuft der Umtausch
Sie haben zwei Möglichkeiten: Den alten Führerschein bei der Behörde abgeben und einen vorläufigen Führerschein erhalten, dann kommt der neue per Post. Oder den alten behalten und den neuen nach fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abholen, wo Sie den alten abgeben. Mitzubringen sind ein Lichtbildausweis, der alte Führerschein und ein Passfoto 35 × 45 mm.
Welche Behörde ist zuständig?
Für Duplikat und Umtausch jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich, unabhängig vom Wohnsitz. Das ist in der Regel die Statutarstädten der Magistrat.">Bezirkshauptmannschaft. In Städten mit Landespolizeidirektion, in denen keine Bezirkshauptmannschaft zuständig ist, übernimmt die Landespolizeidirektion — in Wien deren Verkehrsamt. In Krems und Waidhofen an der Ybbs ist es der Magistrat, für Rust die Landespolizeidirektion Burgenland. Welche Stelle für Ihre Gemeinde die nächste ist, zeigt der Zuständigkeits-Finder.
Bei Landespolizeidirektionen wird eine Online-Terminvereinbarung empfohlen, in Wien ist ein Termin für persönliche Vorsprachen unbedingt erforderlich.
Häufige Fragen
Muss ich zum Arzt, wenn meine Scheckkarte abläuft?
Im Regelfall nicht. Die 15-jährige Befristung betrifft das Dokument. Anders ist es nur bei gesundheitlich befristeten Klassen und bei Lkw- und Busklassen.
Was passiert, wenn ich 2033 verpasse?
Dann ist der alte Führerschein als Dokument ungültig. Wer damit fährt, riskiert eine Geldstrafe; die Lenkberechtigung selbst erlischt dadurch nicht, der Umtausch ist nachzuholen.
Brauche ich den Umtausch für den digitalen Führerschein?
Ja. Der digitale Führerschein setzt einen österreichischen Scheckkartenführerschein voraus.
- oesterreich.gv.at — Scheckkartenführerschein, Befristung, Gültigkeit bis 2033
- oesterreich.gv.at — Scheckkartenführerschein, Beantragung und Umtausch
- oesterreich.gv.at — Führerschein-Duplikat: 73 Euro, acht Wochen, Zuständigkeit · Stand 01.09.2026, abgerufen am 22.09.2026
- ÖAMTC — 23. FSG-Novelle, in Kraft seit 1. September 2026
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- Führerschein in Österreich: Duplikat, Umtausch, Umschreibung Führerschein-Amtswege mit Stand nach der FSG-Novelle: Duplikat, Umtausch, Umschreibung und digitaler Führerschein.
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