LESEZEIT 3 MIN ·
Führerschein verloren: acht Wochen Ersatz, Duplikat 73 Euro
Führerschein verloren: Melden Sie den Verlust unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, bei der Polizei. Die Bestätigung der Verlustanzeige gilt seit 1. September 2026 acht Wochen als Führerscheinersatz — vorher waren es vier —, allerdings nur in Österreich und zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Das Duplikat beantragen Sie bei jeder Führerscheinbehörde; es kostet 73 Euro und kommt in fünf bis zehn Tagen.
Viele Seiten nennen noch vier Wochen und 49,50 Euro. Beides stimmt nicht mehr: Die Gebühr wurde zum 1. Juli 2025 angehoben, die Frist mit der 23. Novelle zum Führerscheingesetz verlängert. Hier der aktuelle Stand, Schritt für Schritt.
| Verlustanzeige | unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, bei der Polizei |
|---|---|
| Bestätigung als Ersatz | acht Wochen, nur in Österreich, mit Lichtbildausweis |
| Duplikat | 73 Euro, bei jeder Führerscheinbehörde |
| Dauer | fünf bis zehn Tage, Zustellung per Post |
| Online-Antrag | nicht möglich, persönliche Vorsprache |
| Grundlage | §§ 14 und 15 Führerscheingesetz |
Was ist zu tun? In drei Schritten
- Verlust melden — bei jeder Polizeidienststelle, unverzüglich, spätestens binnen einer Woche. Bei Diebstahl eine Diebstahlsanzeige. Lassen Sie sich die Bestätigung ausstellen, wenn Sie in der Zwischenzeit fahren wollen.
- Duplikat beantragen — bei einer Führerscheinbehörde, mit Lichtbildausweis, Verlust- oder Diebstahlsanzeige und einem Passfoto im Format 35 × 45 mm. Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein.
- Neuen Führerschein erhalten — er kommt nach fünf bis zehn Tagen per Post. Danach ist der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht zurückgegeben werden.
Darf ich in der Zwischenzeit fahren?
Ja, mit der Bestätigung der Verlustanzeige oder dem vorläufigen Führerschein. Beide gelten seit der 23. Novelle zum Führerscheingesetz acht Wochen, die Frist lässt sich nicht verlängern. Drei Einschränkungen: nur innerhalb Österreichs, nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis, und nicht über die acht Wochen hinaus.
Laut ÖAMTC soll die längere Frist die Wartezeiten überbrücken, die es bei manchen Behörden inzwischen für einen Duplikat-Termin gibt.
Führerschein im Ausland verloren
Im Ausland kann kein Duplikat der österreichischen Lenkberechtigung ausgestellt werden. Melden Sie den Verlust bei der örtlichen Polizei und lassen Sie sich die Anzeige bestätigen. Das Duplikat beantragen Sie nach der Rückkehr. Wer sich länger im Ausland aufhält, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen, oder den Wohnsitz in einen Staat außerhalb des EWR verlegt hat, kann den Antrag auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde stellen.
Welche Behörde ist zuständig?
Für Duplikat und Umtausch jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich, unabhängig vom Wohnsitz. Das ist in der Regel die Statutarstädten der Magistrat.">Bezirkshauptmannschaft. In Städten mit Landespolizeidirektion, in denen keine Bezirkshauptmannschaft zuständig ist, übernimmt die Landespolizeidirektion — in Wien deren Verkehrsamt. In Krems und Waidhofen an der Ybbs ist es der Magistrat, für Rust die Landespolizeidirektion Burgenland. Welche Stelle für Ihre Gemeinde die nächste ist, zeigt der Zuständigkeits-Finder.
Bei Landespolizeidirektionen wird eine Online-Terminvereinbarung empfohlen, in Wien ist ein Termin für persönliche Vorsprachen unbedingt erforderlich.
Häufige Fragen
Was kostet ein neuer Führerschein nach Verlust?
73 Euro für das Duplikat. Für die Bestätigung der Verlustanzeige bei der Polizei fallen gesondert Gebühren an; verlangen Sie sie nur, wenn Sie sie brauchen.
Kann ich das Duplikat online beantragen?
Nein. Der Antrag erfolgt persönlich bei der Führerscheinbehörde. Online können Sie dort meist einen Termin vereinbaren.
Was, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Mit der Ausstellung des neuen verliert der alte seine Gültigkeit. Geben Sie ihn bei der Behörde ab.
Gilt der digitale Führerschein als Ersatz?
Der digitale Führerschein setzt einen gültigen Scheckkartenführerschein voraus. Nach einer Verlustmeldung ist er nicht der richtige Weg — fahren Sie mit der Bestätigung oder dem vorläufigen Führerschein.
- oesterreich.gv.at — Führerschein-Duplikat: 73 Euro, acht Wochen, Zuständigkeit · Stand 01.09.2026, abgerufen am 22.09.2026
- ÖAMTC — 23. FSG-Novelle, in Kraft seit 1. September 2026
- oesterreich.gv.at — 23. FSG-Novelle, BGBl. I Nr. 18/2026
- oesterreich.gv.at — Verlustanzeige und Bestätigung
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Anträge nimmt ausschließlich die Führerscheinbehörde entgegen.
- Führerschein in Österreich: Duplikat, Umtausch, Umschreibung Führerschein-Amtswege mit Stand nach der FSG-Novelle: Duplikat, Umtausch, Umschreibung und digitaler Führerschein.
- Digitaler Führerschein: App eAusweise, gültig nur in Österreich Was Sie für den digitalen Führerschein brauchen, wie die Polizei ihn prüft…
- Führerschein umschreiben: EU gilt weiter, Drittstaaten nach sechs Monaten Wann Sie einen ausländischen Führerschein umschreiben müssen, welche Staaten ohne Fahrprüfung gehen…
- Scheckkartenführerschein: Umtausch bis 2033, 15 Jahre Befristung Bis wann der alte Führerschein gilt, was die 15-jährige Befristung bedeutet und…
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.