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Vertretungsbehörde

Österreichische Vertretungsbehörden sind Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate. Im Ausland übernehmen sie Aufgaben, die im Inland Behörden erledigen — vom Reisepass bis zur Beschaffung von Urkunden.

Was Sie dort bekommen

Warum es teurer ist

Im Ausland gelten Konsulargebühren, die über den inländischen Sätzen liegen. Der Staatsbürgerschaftsnachweis kostet in Österreich 21 Euro Antrags- plus 21 Euro Ausstellungsgebühr, bei der Vertretungsbehörde 71 Euro. Wer die Wahl hat, erledigt solche Amtswege günstiger während eines Österreich-Aufenthalts.

Abgrenzung

Einen Führerschein stellt die Vertretungsbehörde nicht aus; ein Duplikat ist über sie nur in bestimmten Fällen möglich, sonst nach der Rückkehr. Urkunden ausländischer Stellen beschaffen Sie grundsätzlich selbst — über Verwandte oder Vertrauenspersonen —, die Vertretungsbehörde hilft nur, wenn das nicht möglich ist.

Häufige Fragen

Welche Vertretung ist für mich zuständig?

Die für Ihren Aufenthaltsort. Das Außenministerium führt ein Verzeichnis aller österreichischen Vertretungen samt Amtsbereich.

Was mache ich, wenn mein Pass im Urlaub weg ist?

Verlust bei der örtlichen Polizei anzeigen, dann zur nächsten österreichischen Vertretungsbehörde. Sie stellt ein Notreisedokument für die Heimreise aus.

Kann ich dort heiraten?

Nein, Eheschließungen nehmen Vertretungsbehörden nicht vor. Dafür ist das Standesamt im jeweiligen Staat zuständig.

QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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