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Apostille

Die Apostille ist eine Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden, die in einem anderen Staat verwendet werden sollen. Sie ersetzt die aufwendige diplomatische Beglaubigung — aber nur zwischen Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind.

Wer stellt sie in Österreich aus?

Das hängt davon ab, welche Behörde die Urkunde ausgestellt hat. Eine zentrale Stelle gibt es nicht — das ist der häufigste Irrtum.

Zuständigkeit für die Apostille nach Urkundenart
Urkunde Zuständig
Personenstandsurkunden, Meldebestätigung, Strafregisterbescheinigung Amt der Landesregierung oder Landeshauptmann
Gerichtliche und notarielle Urkunden Präsidentin oder Präsident des Landesgerichts
Urkunden von Bundesbehörden Außenministerium, Büro für Konsularbeglaubigungen

Beim Außenministerium kostet die Beglaubigung 24,20 Euro je Dokument, unabhängig von der Seitenzahl, dazu eine einmalige Eingabegebühr von 21 Euro. Für elektronisch amtssignierte PDF-Dokumente gibt es die e-Apostille — vorausgesetzt, die Datei wird ohne Medienbruch übermittelt, also kein Scan eines Ausdrucks.

Wann Sie keine brauchen

Innerhalb der EU sind viele öffentliche Urkunden von der Beglaubigung befreit. Für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden gibt es mehrsprachige Formulare, die das Standesamt auf Antrag beilegt — damit entfällt oft auch die Übersetzung. Mit einigen Staaten bestehen zudem eigene Abkommen über Beglaubigungsfreiheit.

Abgrenzung

Die Apostille bestätigt nur die Echtheit von Unterschrift, Siegel und Eigenschaft des Unterzeichnenden — nicht den Inhalt der Urkunde und nicht deren Richtigkeit. Sie ist auch keine Übersetzung: Verlangt der Zielstaat den Text auf Landessprache, kommt eine beglaubigte Übersetzung dazu. Für Staaten außerhalb des Übereinkommens gilt weiterhin die gestufte diplomatische Beglaubigung.

Häufige Fragen

Was kommt zuerst, Apostille oder Übersetzung?

In der Praxis meist die Apostille auf dem Original, danach wird das Dokument samt Apostille übersetzt. Manche Staaten verlangen es anders — fragen Sie bei der Stelle im Zielland nach, bevor Sie beides bezahlen.

Wie lange gilt eine Apostille?

Sie ist unbefristet. Der Zielstaat kann aber verlangen, dass die zugrunde liegende Urkunde aktuell ist, etwa eine Geburtsurkunde nicht älter als sechs Monate.

Brauche ich für Deutschland eine Apostille?

Für viele Urkunden nicht. Deutschland und Österreich sind EU-Mitglieder, für Personenstandsurkunden gilt die Befreiung samt mehrsprachigem Formular.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageApostillegesetz, BGBl. Nr. 28/1968
Quellewww.bmeia.gv.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

Der Begriff kommt auf 7 Seiten vor. Die wichtigsten:

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