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Heiratsurkunde beantragen: Standesamt, Kosten, Dauer
Eine Heiratsurkunde stellt seit 1. November 2014 jedes österreichische Standesamt aus, sofern die Ehe im Zentralen Personenstandsregister erfasst ist. Am Schalter kostet sie 13,10 Euro und liegt meist sofort vor, ein schriftlicher Antrag kostet 21 Euro zusätzlich. Ältere Ehen müssen zuerst nacherfasst werden — kostenlos, aber mit Wartezeit.
Gebraucht wird sie selten dann, wenn sie greifbar ist: beim Pensionsantrag, bei der Namensänderung im Reisepass, im Erbfall oder für eine Behörde im Ausland — und welches Amt dann zuständig ist, hängt an einem einzigen Datum. Alle Urkunden im Überblick: Personenstand: Urkunden vom Standesamt in Österreich.
| Zuständig | jedes Standesamt, sofern die Ehe im Register erfasst ist |
|---|---|
| Kosten | 13,10 Euro je Ausfertigung (11 Euro Bund, 2,10 Euro Verwaltungsabgabe) |
| Schriftlich | 21 Euro Antragsgebühr obendrauf |
| Dauer | am Schalter meist sofort, sonst bis zu 14 Tage |
| Online | nur Registerauszug, mit ID Austria kostenfrei |
| Grundlage | Personenstandsgesetz 2013 |
Welches Standesamt stellt die Heiratsurkunde aus?
Jede Personenstandsbehörde — das Standesamt oder der Standesamtsverband Ihrer Gemeinde, in Statutarstädten das Standesamt des Magistrats, in Wien die Standesämter der MA 63. Der Ort der Hochzeit spielt keine Rolle, solange die Ehe im Register steht — anders bei Eheschließungen vor dem 1. August 1938, für die weiterhin die damaligen Buchführer zuständig sind, etwa Pfarrämter, die Israelitische Kultusgemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörden.
Bekommen darf die Urkunde nicht jeder. Antragsberechtigt sind laut oesterreich.gv.at, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse entgegensteht:
- Die Eheleute selbst die Personen, auf die sich die Eintragung bezieht
- Personen, deren Personenstand berührt ist etwa Kinder aus dieser Ehe
- Personen mit rechtlichem Interesse glaubhaft zu machen
Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis sowie Tag und Ort der Eheschließung. Mehr dazu auf Standesamt in Österreich: Aufgaben und Zuständigkeit.
Was ändert der Stichtag 1. November 2014?
An diesem Tag ging das Zentrale Personenstandsregister bundesweit in Betrieb. Bis zum 31. Oktober 2014 führten die Standesämter Ehebuch und Co. auf Papier. Seither gilt: Was im Register steht, kann jede Personenstandsbehörde ausdrucken. Was nur im alten Ehebuch steht, muss erst hinein.
Das Papierbuch liegt bei dem Standesamt, das die Ehe damals beurkundet hat, in aller Regel am Ort der Hochzeit. Ältere Einträge werden laut Stadt Dornbirn im Anlassfall übertragen, also genau dann, wenn jemand eine Urkunde braucht. Diese Nacherfassung ist kostenlos, den Antrag nimmt laut Stadt Graz jedes österreichische Standesamt entgegen. Zeit kostet sie trotzdem: Die Stadt Linz rechnet mit bis zu 14 Tagen.
Bei einer Ehe aus den Neunzigerjahren rufen Sie also besser vorher dort an, wo geheiratet wurde. Dasselbe Muster gilt bei der Geburtsurkunde beantragen: Standesamt, Kosten, Register.
Was kostet eine Heiratsurkunde?
13,10 Euro je Ausfertigung bei persönlicher Vorsprache, zusammengesetzt aus 11 Euro Bundesgebühr für die Ausstellung und 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe, während der mündliche Antrag am Schalter selbst gebührenfrei bleibt. Teuer wird es, sobald Sie schreiben statt zu kommen.
| Posten | Betrag | Wann er anfällt |
|---|---|---|
| Bundesgebühr Ausstellung | 11,00 Euro | je Ausfertigung |
| Bundesverwaltungsabgabe | 2,10 Euro | je Ausfertigung |
| Mündlicher Antrag | 0 Euro | persönliche Vorsprache |
| Schriftlicher Antrag | 21,00 Euro | Brief, Fax, E-Mail, Telefon, Online ohne Signatur |
| Online mit digitaler Signatur | 13,00 Euro | so in Linz |
| Registerauszug online | 0 Euro | mit ID Austria oder EU Login |
| Zusendung | je nach Gemeinde | vorab erfragen |
Ein schriftlich bestelltes Exemplar kommt damit auf 34,10 Euro statt 13,10 Euro. Verwaltungsabgaben können je Gemeinde abweichen, die Bundesgebühr nicht.
Welcher Weg passt: persönlich, schriftlich oder online?
Persönlich ist der günstigste Weg, schriftlich der teuerste, online führt zu einem anderen Dokument als gedacht:
- Persönlich am Standesamt. Lichtbildausweis und Angaben zur Eheschließung mitnehmen, mündlich beantragen, 13,10 Euro zahlen. Die Urkunde wird dabei in der Regel sofort ausgestellt.
- Schriftlich. Brief, Fax, E-Mail oder Telefon, mit Namen beider Eheleute sowie Tag und Ort der Eheschließung. Dazu 21 Euro Antragsgebühr und meist Porto.
- Online. Das Urkundenservice auf oesterreich.gv.at liefert keine Heiratsurkunde, sondern Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister, etwa den Teilauszug über alle Ehen. Voraussetzung sind ID Austria: Kosten, Gültigkeit und Vollfunktion oder ein EU Login. Digital erstellbar nur, wenn seit 1. November 2014 eine Änderung eingetragen wurde. Kostenlos.
Prüfen Sie vorher, was die Gegenstelle verlangt: Oft genügt der kostenlose Registerauszug, ein Gericht oder eine ausländische Behörde will meist die Urkunde.
Wie bekommen Sie die Urkunde für das Ausland?
In mehrsprachiger Form. Das Standesamt stellt die Heiratsurkunde wahlweise auf Deutsch oder als internationale Urkunde aus; die Stadt Villach beschreibt diese Fassung als zehnsprachig. Gleich mitbestellen, sonst zahlen Sie zweimal.
Innerhalb der EU gilt die Urkundenverordnung (EU) 2016/1191, anwendbar seit 16. Februar 2019 und zuständig unter anderem für Eheschließung und eingetragene Partnerschaft. Erfasste Urkunden sind ohne Apostille als echt anzuerkennen, und wer das mehrsprachige Standardformular beilegt, muss nur noch in Ausnahmefällen übersetzen lassen.
Außerhalb der EU braucht die Urkunde je nach Zielstaat eine Apostille Österreich: Zuständigkeit, Kosten und Dauer oder die volle Legalisation, häufig zusätzlich eine Beglaubigte Übersetzung in Österreich: wer, wie, wann.
Und bei einer eingetragenen Partnerschaft?
Dann heißt das Dokument Partnerschaftsurkunde. Sie ist nach Darstellung von oesterreich.gv.at mit der Heiratsurkunde vergleichbar und zählt zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden. Enthalten sind Namen und Geschlecht der Partnerinnen oder Partner, Geburtstag und Geburtsort, Datum und Ort der Begründung sowie eine allfällige Auflösung.
Verfahren und Stichtag sind dieselben: Seit 1. November 2014 stellt jede Personenstandsbehörde die Partnerschaftsurkunde aus, sofern die Daten im Register stehen. Online gibt es den Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften. Wer nach „Lebenspartnerschaftsurkunde“ sucht, meint in Österreich dieses Dokument — der Begriff stammt aus dem deutschen Recht.
Häufige Fragen
Muss ich zum Standesamt des Hochzeitsorts?
Nur wenn die Ehe noch nicht im Register steht. Ab 1. November 2014 ist jedes österreichische Standesamt zuständig. Bei älteren Ehen liegt der Eintrag im Papierbuch des damals beurkundenden Amts. Den Antrag auf Nacherfassung nimmt zwar jedes Standesamt entgegen, die Daten holt es sich aber von dort.
Kann ich die Heiratsurkunde online bestellen?
Der Bund bietet online nur Registerauszüge an, etwa den Teilauszug über alle Ehen, kostenlos mit ID Austria. Einzelne Städte haben eigene Formulare für die Urkunde: Die Stadt Linz verlangt 13 Euro Antragsgebühr mit digitaler Signatur, 21 Euro ohne.
Was kostet die Nacherfassung einer alten Ehe?
Nichts. Die Nacherfassung ist laut Bundesministerium für Inneres kostenlos, auch die Stadt Graz weist für den Antrag keine Kosten aus. Bezahlt wird nur die Urkunde mit 13,10 Euro. Rechnen Sie mit bis zu 14 Tagen.
Welcher Name steht in der Urkunde?
Nach Angabe der Stadt Linz weist eine nachträglich ausgestellte Urkunde den Namen aus, den Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung führen, sofern die Ehe besteht. Verlangt eine Behörde den Namen vom Hochzeitstag, sagen Sie das beim Antrag dazu.
Reicht die österreichische Heiratsurkunde im Ausland?
Innerhalb der EU ja: Seit 16. Februar 2019 sind erfasste Personenstandsurkunden ohne Apostille anzuerkennen, und das mehrsprachige Standardformular ersetzt meist die Übersetzung. Außerhalb der EU brauchen Sie je nach Staat Apostille oder Legalisation.
Am Schalter 13,10 Euro, meist sofort erledigt; schriftlich 34,10 Euro und ein paar Tage Post. Entscheidend bleibt der 1. November 2014: Ab diesem Tag liegt Ihre Ehe im Zentralen Personenstandsregister, und jedes Standesamt kann drucken.
- oesterreich.gv.at — Zuständigkeit, Antragsberechtigte, 11 Euro Bundesgebühr, 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe, 21 Euro für den schriftlichen Antrag, internationale Urkunde, Rechtsgrundlage PStG 2013 · abgerufen am 27.10.2026
- Bundesministerium für Inneres — Zentrales Personenstandsregister seit 1. November 2014 bundesweit in Betrieb, Heiratsurkunde seither bei jeder Personenstandsbehörde, Nacherfassung kostenlos · abgerufen am 27.10.2026
- Stadt Graz — Personenstandsfälle bis 31.10.2014 in Büchern, Antrag auf Nacherfassung bei jedem Standesamt, keine Kosten · abgerufen am 27.10.2026
- Stadt Linz — 13,10 Euro je Urkunde, 21 Euro Antragsgebühr schriftlich, 13 Euro online mit digitaler Signatur, bis zu 14 Tage bei Nacherfassung, Namensführung · abgerufen am 27.10.2026
- Stadt Dornbirn — Geburten-, Ehe- und Sterbebuch bis 31.10.2014, Übertragung älterer Einträge im Anlassfall · abgerufen am 27.10.2026
- Stadt Villach — Urkunde in deutscher Sprache oder als internationale, zehnsprachige Urkunde, 13,10 Euro · abgerufen am 27.10.2026
- oesterreich.gv.at Urkundenservice — online bestellbare Teilauszüge, ID Austria oder EU Login, kostenfrei, Änderung seit 1. November 2014 nötig · abgerufen am 27.10.2026
- oesterreich.gv.at Lexikon — Partnerschaftsurkunde, Inhalt und Einordnung als Personenstandsurkunde · abgerufen am 27.10.2026
- Europäisches Justizportal — Verordnung (EU) 2016/1191 seit 16. Februar 2019, Eheschließung und eingetragene Partnerschaft erfasst, keine Apostille, mehrsprachige Standardformulare · abgerufen am 27.10.2026
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