LESEZEIT 3 MIN ·
Personenstand: Urkunden vom Standesamt in Österreich
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden stellt in Österreich jedes Standesamt aus — unabhängig davon, wo das Ereignis stattgefunden hat, weil die Daten im Zentralen Personenstandsregister geführt werden. In Statutarstädten ist das Standesamt des Magistrats zuständig, in kleineren Gemeinden oft ein Standesamtsverband für mehrere Orte.
Personenstandsurkunden braucht man selten, dann aber sofort: für die Eheschließung, den Pass, die Pension, den Erbfall. Diese Seite zeigt, welche Urkunde es gibt, wer sie bekommt und warum der Weg zum Standesamt heute kürzer ist als früher.
| Zuständig | jedes Standesamt, in Wien das Standesamt der Stadt Wien |
|---|---|
| Register | Zentrales Personenstandsregister, bundesweit geführt |
| Urkunden | Geburts-, Heirats-, Partnerschafts- und Sterbeurkunde |
| Gebühr | Bundesverwaltungsabgabe je Ausfertigung, dazu ggf. Bundesgebühr |
| Stichtag | Geburten ab November 2014 bundesweit abrufbar |
Warum jedes Standesamt zuständig ist
Mit dem Zentralen Personenstandsregister, das im November 2014 eingeführt wurde, ist der Geburtsort für die Urkunde nicht mehr entscheidend. Wer in Bregenz geboren wurde und in Wien wohnt, holt die Geburtsurkunde beim Wiener Standesamt.
Der Stichtag ist der entscheidende Punkt: Für Geburten ab November 2014 liegen die Daten zentral vor. Für ältere Ereignisse ist weiterhin das Standesamt des Ereignisortes zuständig — es sei denn, der Eintrag wurde bereits nacherfasst. Rufen Sie im Zweifel dort an, bevor Sie fahren.
Die Gebühren richten sich nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung und werden je Ausfertigung erhoben; hinzu kommen je nach Verwendungszweck Bundesgebühren. Die genaue Summe nennt Ihnen das ausstellende Standesamt — sie hängt davon ab, wie viele Ausfertigungen Sie brauchen und wofür.
Welche Urkunde brauchen Sie?
| Urkunde | Wofür | Wer bekommt sie |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Pass, Eheschließung, Schuleintritt, Erbfall | die Person selbst, Eltern, bei Nachweis berechtigte Dritte |
| Heiratsurkunde | Namensführung, Versicherung, Pension | die Ehepartner, berechtigte Dritte |
| Partnerschaftsurkunde | eingetragene Partnerschaft | die Partner |
| Sterbeurkunde | Verlassenschaft, Versicherungen, Abmeldungen | Angehörige mit rechtlichem Interesse |
Was das Standesamt sonst noch macht
Das Standesamt beurkundet Geburten, Eheschließungen, eingetragene Partnerschaften und Sterbefälle, nimmt Namenserklärungen entgegen und stellt den Staatsbürgerschaftsnachweis aus. Für die Trauung selbst gilt: Termin und Formalitäten laufen über das Standesamt, die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt persönlich.
Urkunden für das Ausland
Wird eine Urkunde außerhalb Österreichs gebraucht, reicht die inländische Fassung oft nicht. Üblich sind die internationale Urkunde nach dem CIEC-Übereinkommen oder eine Beglaubigung mit Apostille. Welche Form das Zielland verlangt, klären Sie am besten vor dem Behördengang — sonst zahlen Sie zweimal.
Häufige Fragen
Kann ich die Geburtsurkunde online bestellen?
Einzelne Gemeinden bieten das an, flächendeckend ist es nicht. Der verlässliche Weg führt über das Standesamt, persönlich oder schriftlich mit Identitätsnachweis.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Mehr als eine. Versicherungen, Banken und die Verlassenschaft verlangen in der Regel je ein Original, deshalb werden üblicherweise mehrere Ausfertigungen zugleich ausgestellt.
Bekomme ich die Urkunde eines Verwandten?
Nur bei rechtlichem Interesse und mit Nachweis. Personenstandsdaten sind nicht öffentlich.
- oesterreich.gv.at — Personenstandsurkunden, zuständige Stellen · abgerufen am 19.09.2026
- RIS — Personenstandsgesetz 2013
- RIS — Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, Anlage 1
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Urkunden stellt ausschließlich das Standesamt aus.
- Geburtsurkunde beantragen: Standesamt, Kosten, Register Jedes Standesamt, meist sofort: Wer eine Geburtsurkunde bekommt, was sie kostet und…
- Beglaubigte Übersetzung in Österreich: wer, wie, wann Kein Amt, sondern Gerichtsdolmetscher: wer beglaubigt übersetzen darf, woran Sie eine echte…
- Standesamt in Österreich: Aufgaben und Zuständigkeit Geburt, Ehe, Tod und Urkunden: Was das Standesamt erledigt, warum meist jedes…
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.