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Beglaubigte Übersetzung in Österreich: wer, wie, wann

Übersetzte Urkunde mit Rundsiegel und Beglaubigungsklausel auf einem Schreibtisch
Übersetzte Urkunde mit Rundsiegel und Beglaubigungsklausel auf einem Schreibtisch
DIE KURZE ANTWORT

Eine beglaubigte Übersetzung dürfen in Österreich nur allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher anfertigen — umgangssprachlich Gerichtsdolmetscher. Ein Amt stellt sie nicht aus. Wer befugt ist, steht in der Gerichtsdolmetscherliste des Justizministeriums, die Befugnis gilt österreichweit. Für die Verwendung im Ausland braucht das Dokument oft zusätzlich eine Apostille.

Wer „beglaubigte Übersetzung Amt“ sucht, erwartet meist einen Schalter bei einer Behörde. Den gibt es nicht. Diese Seite zeigt, wer tatsächlich übersetzen darf, wie Sie eine echte Beglaubigung erkennen und in welcher Reihenfolge Übersetzung und Apostille kommen.

KERNFAKTENGEPRÜFT 22.09.2026
Kernfakten zur beglaubigten Übersetzung
Wer darf beglaubigen allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher
Rechtsgrundlage § 14 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz
Wo nachschlagen Gerichtsdolmetscherliste des Justizministeriums
Geltungsbereich ganz Österreich, unabhängig vom Bundesland
Kosten frei vereinbart, Angebot einholen
Für das Ausland oft zusätzlich Apostille oder Überbeglaubigung

Wer darf in Österreich beglaubigt übersetzen?

Ausschließlich die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Das Außenministerium hält fest, dass in Österreich genau diese Personengruppe für beglaubigte Übersetzungen zuständig ist. Aufgenommen wird nur, wer die Gerichtsdolmetscherprüfung in der jeweiligen Sprache bestanden hat; die Liste führen die Präsidenten der Landesgerichte, zusammen mit der Liste der Gerichtssachverständigen.

Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Die Befugnis gilt in ganz Österreich — ein Gerichtsdolmetscher aus Graz kann also für das Standesamt in Innsbruck übersetzen.

Woran Sie eine echte Beglaubigung erkennen

Die Beglaubigung besteht aus drei Teilen: der Beglaubigungsklausel, dem Rundsiegel und der Unterschrift des Gerichtsdolmetschers. Damit bestätigt er die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original.

Der Österreichische Verband der Gerichtsdolmetscher warnt ausdrücklich: Vermerke wie „für die Richtigkeit der Übersetzung“ oder ein bloßer Namensstempel mit Unterschrift sind keine Beglaubigung im Sinne des Gesetzes. Ob jemand eingetragen ist, prüfen Sie in der Gerichtsdolmetscherliste auf JustizOnline.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Übersetzung und Apostille: in welcher Reihenfolge?

Die beiden haben verschiedene Aufgaben. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde, die beglaubigte Übersetzung ihren Inhalt in einer anderen Sprache. Eine in Österreich beglaubigte Übersetzung gilt im Ausland nicht automatisch — außerhalb der EU ist meist zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung nötig.

In der Praxis wird häufig zuerst die Apostille auf das Original gesetzt und anschließend das Dokument samt Apostille übersetzt. Manche Staaten verlangen es aber anders, etwa eine Apostille auch auf der Übersetzung. Fragen Sie deshalb vorher bei der Stelle im Zielland nach, die das Dokument annimmt — das spart einen zweiten Durchgang.

Innerhalb der EU oft gar nicht nötig

Für viele Personenstandsurkunden gibt es seit der EU-Verordnung über öffentliche Urkunden mehrsprachige Formulare, die einer Urkunde beigelegt werden können. Sie ersetzen innerhalb der EU in vielen Fällen die Übersetzung, eine Apostille ist für solche Urkunden dort ohnehin nicht erforderlich. Das Standesamt stellt die Urkunde auf Antrag mit diesem Formular aus — fragen Sie danach, bevor Sie einen Dolmetscher beauftragen.

Häufige Fragen

Kann das Gemeindeamt oder Standesamt übersetzen?

Nein. Behörden nehmen beglaubigte Übersetzungen entgegen, fertigen sie aber nicht an. Zuständig sind ausschließlich Gerichtsdolmetscher.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Preise für private Aufträge sind nicht gesetzlich festgelegt. Sie hängen von Sprache, Umfang und Dringlichkeit ab. Holen Sie ein Angebot ein; bei seltenen Sprachen sind oft nur wenige Dolmetscher eingetragen.

Reicht eine Übersetzung von einem Übersetzungsbüro?

Nur, wenn sie von einer eingetragenen Gerichtsdolmetscherin oder einem eingetragenen Gerichtsdolmetscher beglaubigt ist. Eine gewöhnliche Übersetzung akzeptieren Behörden für amtliche Zwecke in der Regel nicht.

Ist eine notariell beglaubigte Übersetzung dasselbe?

Nein. Ein Notar beglaubigt eine Unterschrift oder eine Kopie, nicht die Richtigkeit einer Übersetzung. Für die Übersetzung selbst ist der Gerichtsdolmetscher zuständig.

QUELLEN

  • Außenministerium — Zuständigkeit der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher · abgerufen am 22.09.2026
  • Österreichischer Verband der Gerichtsdolmetscher — Beglaubigungsklausel, ungültige Vermerke, Geltung im Ausland
  • ÖVGD — Amtsgültigkeit nur bei Eintragung in der SDG-Liste, geschützte Bezeichnung
  • EUR-Lex — Verordnung (EU) 2016/1191 über öffentliche Urkunden und mehrsprachige Formulare

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und vermittelt keine Übersetzungen. Wir empfehlen keine einzelnen Dolmetscher; nutzen Sie die amtliche Gerichtsdolmetscherliste.

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