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Gerichtsdolmetscher

Gerichtsdolmetscher ist die übliche Kurzform für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Nur sie dürfen in Österreich beglaubigt übersetzen.

Wie man eingetragen wird

Voraussetzung ist die Gerichtsdolmetscherprüfung in der jeweiligen Sprache, dazu fachliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit. Geführt wird die Liste bei den Präsidenten der Landesgerichte, gemeinsam mit jener der Gerichtssachverständigen. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt, die Befugnis gilt in ganz Österreich.

Woran Sie eine echte Beglaubigung erkennen

Vermerke wie „für die Richtigkeit der Übersetzung“ oder ein bloßer Namensstempel sind keine Beglaubigung im Sinne des Gesetzes.

Abgrenzung

Ein Übersetzungsbüro ohne eingetragene Person kann fachlich gut arbeiten, aber nicht beglaubigen. Und ein Notar beglaubigt Unterschriften oder Kopien, nicht die Richtigkeit einer Übersetzung.

Häufige Fragen

Gilt die Befugnis in allen Bundesländern?

Ja, in ganz Österreich.

Wie finde ich eine Person für meine Sprache?

Über die Gerichtsdolmetscherliste des Justizministeriums, die nach Sprache durchsuchbar ist.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
Grundlage§ 14 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz
Quelleoevgd.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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