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Gerichtsdolmetscher
Gerichtsdolmetscher ist die übliche Kurzform für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Nur sie dürfen in Österreich beglaubigt übersetzen.
Wie man eingetragen wird
Voraussetzung ist die Gerichtsdolmetscherprüfung in der jeweiligen Sprache, dazu fachliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit. Geführt wird die Liste bei den Präsidenten der Landesgerichte, gemeinsam mit jener der Gerichtssachverständigen. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt, die Befugnis gilt in ganz Österreich.
Woran Sie eine echte Beglaubigung erkennen
- Beglaubigungsklausel Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original
- Rundsiegel
- Unterschrift der eingetragenen Person
Vermerke wie „für die Richtigkeit der Übersetzung“ oder ein bloßer Namensstempel sind keine Beglaubigung im Sinne des Gesetzes.
Abgrenzung
Ein Übersetzungsbüro ohne eingetragene Person kann fachlich gut arbeiten, aber nicht beglaubigen. Und ein Notar beglaubigt Unterschriften oder Kopien, nicht die Richtigkeit einer Übersetzung.
Häufige Fragen
Gilt die Befugnis in allen Bundesländern?
Ja, in ganz Österreich.
Wie finde ich eine Person für meine Sprache?
Über die Gerichtsdolmetscherliste des Justizministeriums, die nach Sprache durchsuchbar ist.
| Grundlage | § 14 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz |
|---|---|
| Quelle | oevgd.at |
- Österreichischer Verband der Gerichtsdolmetscher: Eintragung und Amtsgültigkeit · abgerufen am 23.09.2026
Wo dieser Begriff erklärt wird
- Beglaubigte Übersetzung in Österreich: wer, wie, wann Kein Amt, sondern Gerichtsdolmetscher: wer beglaubigt übersetzen darf, woran Sie eine echte…
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