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Passbehörde

Die Passbehörde stellt Reisepass und Personalausweis aus. Sie können jede Passbehörde in Österreich aufsuchen, unabhängig vom Wohnsitz — das ist der wichtigste Unterschied zu vielen anderen Amtswegen.

Welche Stellen das sind

Warum das praktisch ist

Wo Termine knapp sind, weichen Sie auf eine Nachbarbehörde aus. Bei dringenden Reisen zählt das: Neben dem gewöhnlichen Pass für 112 Euro gibt es den Express-Pass für 148 Euro und den Ein-Tages-Express für 326 Euro — Letzteren allerdings nur an wenigen Standorten, bei denen sich die Nachfrage nach dem nächsten freien Termin besonders lohnt.

Was Sie mitbringen

Ein Passfoto nach den Kriterien, einen amtlichen Lichtbildausweis und, falls nicht im Register vorhanden, Urkunden wie Geburtsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis. Fingerabdrücke werden vor Ort abgenommen, deshalb geht der Antrag nicht online.

Abgrenzung

Die Passbehörde ist nicht für Aufenthaltstitel zuständig — dafür gibt es die Niederlassungsbehörde. Und sie stellt keine Personenstandsurkunden aus; das erledigt das Standesamt.

Häufige Fragen

Kann ich den Pass in einem anderen Bundesland beantragen?

Ja. Zuständig ist jede Passbehörde in Österreich.

Bekommen Kinder einen eigenen Pass?

Ja, Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument. Für Kinder bis zwei Jahre ist der Pass gebührenfrei.

Wie schnell geht es im Notfall?

Mit dem Ein-Tages-Express am selben Tag, gegen deutlich höhere Gebühr. Fragen Sie vorher, ob die Behörde ihn ausstellt.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlagePassgesetz 1992
Quellewww.oesterreich.gv.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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