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Standesamt in Österreich: Aufgaben und Zuständigkeit
Das Standesamt ist in Österreich die Personenstandsbehörde: Es trägt Geburten, Eheschließungen, eingetragene Partnerschaften und Sterbefälle ein und stellt die Urkunden dazu aus. Geführt wird es von der Gemeinde, bei kleinen Gemeinden oft gemeinsam als Standesamtsverband, in Statutarstädten vom Magistrat. Seit dem Zentralen Personenstandsregister ist für die meisten Anliegen jedes Standesamt zuständig — nicht nur das am Wohnort.
Wer eine Urkunde braucht, heiraten will oder einen Todesfall anzeigen muss, landet beim Standesamt. Diese Seite zeigt, was es erledigt, welches zuständig ist — und in welchen wenigen Fällen es doch ein bestimmtes sein muss.
| Träger | Gemeinde, Standesamtsverband oder Magistrat |
|---|---|
| Wien | eigene Standesämter der Stadt |
| Zuständigkeit | grundsätzlich jedes Standesamt in Österreich |
| Ausnahme Geburt | Standesamt am Ort der Geburt |
| Ausnahme Obsorge-Erklärung | Standesamt der Geburt |
| Grundlage | Personenstandsgesetz 2013 |
Was erledigt das Standesamt?
- Geburten eintragen, Geburtsurkunde ausstellen auch Vaterschaftsanerkenntnis und Obsorge-Erklärung
- Eheschließung Ermittlung der Ehefähigkeit, Trauung, Heiratsurkunde
- Eingetragene Partnerschaft Ermittlung der Fähigkeit, Begründung, Partnerschaftsurkunde
- Sterbefälle eintragen, Sterbeurkunde ausstellen samt Abmeldung beim Melderegister
- Urkunden und Registerauszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister
- Namensführung nach der Eheschließung Klärung des gemeinsamen Namens
Wie viel das in der Praxis ist, zeigt ein großes Standesamt: Die Stadt Salzburg nennt für ihres jährlich rund 1.200 Trauungen, 3.300 Geburten, 2.000 Sterbefälle und 1.100 Vaterschaftsanerkennungen.
Welches Standesamt ist zuständig?
In den meisten Fällen: jedes. Seit Einführung des Zentralen Personenstandsregisters im November 2014 kann grundsätzlich jedes Standesamt und jeder Standesamtsverband alle Verfahren führen. Das Innenministerium hat dazu festgehalten, dass das Weiterverweisen von Bürgerinnen und Bürgern an andere Standesämter deshalb in vielen Fällen unzulässig ist. Wenn man Sie wegschickt, dürfen Sie nachfragen, auf welcher Grundlage.
Ausnahmen gibt es wenige, dafür klare:
| Anliegen | Zuständig |
|---|---|
| Eintragung einer Geburt | Standesamt am Ort der Geburt |
| Obsorge-Erklärung | Standesamt, bei dem die Geburt eingetragen ist |
| Berichtigung eines Eintrags | Standesamt des ursprünglichen Eintrags |
| Eintragung eines Sterbefalls | das Standesamt, bei dem sie zuerst beantragt wird — nach 14 Tagen ohne Antrag das am Ort des Todes |
| Ehefähigkeit ermitteln, Trauung | jedes Standesamt in Österreich |
| Urkunden, Registerauszüge | jedes Standesamt, sofern im Register erfasst |
Die Einschränkung bei Urkunden betrifft ältere Fälle: Ereignisse vor November 2014 sind nur dann bundesweit abrufbar, wenn sie ins Register nacherfasst wurden. Sonst ist das Standesamt des Ereignisortes zuständig.
Standesamt, Standesamtsverband, Magistrat
Die Personenstandsbehörde ist je nach Ort unterschiedlich organisiert. In größeren Gemeinden führt die Gemeinde selbst ein Standesamt. Viele kleine Gemeinden haben sich zu einem Standesamtsverband zusammengeschlossen — das Standesamt sitzt dann in einer der Verbandsgemeinden und ist für alle zuständig. In Statutarstädten wie Graz, Linz oder Salzburg ist es Teil des Magistrats, in Wien gibt es eigene Standesämter der Stadt.
Für Sie heißt das praktisch: Wenn Ihr Gemeindeamt kein eigenes Standesamt hat, fragen Sie dort, welcher Verband zuständig ist. Die Gemeindeämter finden Sie mit Kontakt und Parteienverkehr im Behördenverzeichnis.
Heiraten: was das Standesamt vorher prüft
Vor der Trauung ermittelt das Standesamt die Ehefähigkeit — ob beide heiraten dürfen und welches Recht dabei gilt. Das kann bei jedem Standesamt in Österreich geschehen, ebenso die Trauung selbst. Haben beide die österreichische Staatsbürgerschaft, ist das weitgehend Routine, weil die Daten im Zentralen Personenstandsregister vorliegen.
Anders bei ausländischer Staatsbürgerschaft: Welche Unterlagen nötig sind, richtet sich dann nach dem Heimatrecht und wird im Einzelfall festgelegt. Rufen Sie an, bevor Sie Dokumente besorgen — Apostille und beglaubigte Übersetzung brauchen oft Wochen.
Wohnt keiner der beiden in Österreich, ist das Standesamt am letzten österreichischen Wohnsitz zuständig. Gibt es keinen, übernimmt das Standesamt Wien Brigittenau.
Todesfall: was das Standesamt übernimmt
Das Standesamt trägt den Sterbefall ein und stellt die Sterbeurkunde aus. Die Abmeldung beim Melderegister erledigt es gleich mit — die Angehörigen müssen dafür nicht eigens zum Meldeamt. In der Praxis übernehmen Bestattungsunternehmen die Anzeige beim Standesamt häufig im Auftrag der Familie.
Häufige Fragen
Muss ich zum Standesamt meines Wohnorts?
In den meisten Fällen nicht. Urkunden, Registerauszüge, die Ermittlung der Ehefähigkeit und die Trauung sind bei jedem Standesamt in Österreich möglich.
Was ist ein Standesamtsverband?
Ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, die ihr Standesamt gemeinsam führen. Das Amt sitzt in einer der Gemeinden und ist für alle Mitglieder zuständig.
Stellt das Standesamt auch den Staatsbürgerschaftsnachweis aus?
Das hängt vom Bundesland ab: Zuständig ist die Evidenzstelle, die teils beim Standesamt, teils bei der Gemeinde oder der Landesregierung liegt. Fragen Sie beim Gemeindeamt nach.
Wo lasse ich meinen Namen ändern?
Die Namensführung nach einer Eheschließung klärt das Standesamt. Eine Namensänderung aus anderen Gründen beantragen Sie dagegen bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
- oesterreich.gv.at — Lexikon Standesamt: Personenstandsbehörden nach Gemeinde, Statutarstadt und Wien · abgerufen am 21.09.2026
- Bundesministerium für Inneres — Durchführungsanleitung zum Personenstandsgesetz: offene Zuständigkeit, Ausnahmen, Verweisen unzulässig
- Land Steiermark — Zuständigkeiten bei Geburt, Ehe, Partnerschaft und Tod · abgerufen am 21.09.2026
- Stadt Salzburg — Aufgaben und Fallzahlen eines großen Standesamts
- Außenministerium — Zuständigkeit ohne Wohnsitz in Österreich
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