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Evidenzgemeinde

Die Evidenzgemeinde führt die Staatsbürgerschaftsdaten einer Person. Wer vor dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren ist, gehört zur Geburtsgemeinde, wer danach geboren ist, zur Wohngemeinde der Mutter bei der Geburt.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Relevant wird sie, wenn der Staatsbürgerschaftsnachweis nicht sofort ausgestellt werden kann, weil Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister fehlen. Dann liegen die ergänzenden Unterlagen oft bei der Evidenzgemeinde.

Abgrenzung

Die Evidenzgemeinde bestimmt nicht, wo Sie den Nachweis beantragen — das geht bei jedem Standesamt. Liegt der Wohnort der Mutter im Ausland, gilt die Geburtsgemeinde.

Häufige Fragen

Muss ich zur Evidenzgemeinde fahren?

Nein. Den Nachweis stellt jedes Standesamt aus; die Behörden tauschen die Daten untereinander aus.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageStaatsbürgerschaftsgesetz
Quellewww.oesterreich.gv.at

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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