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Evidenzgemeinde
Die Evidenzgemeinde führt die Staatsbürgerschaftsdaten einer Person. Wer vor dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren ist, gehört zur Geburtsgemeinde, wer danach geboren ist, zur Wohngemeinde der Mutter bei der Geburt.
Wofür Sie den Begriff brauchen
Relevant wird sie, wenn der Staatsbürgerschaftsnachweis nicht sofort ausgestellt werden kann, weil Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister fehlen. Dann liegen die ergänzenden Unterlagen oft bei der Evidenzgemeinde.
Abgrenzung
Die Evidenzgemeinde bestimmt nicht, wo Sie den Nachweis beantragen — das geht bei jedem Standesamt. Liegt der Wohnort der Mutter im Ausland, gilt die Geburtsgemeinde.
Häufige Fragen
Muss ich zur Evidenzgemeinde fahren?
Nein. Den Nachweis stellt jedes Standesamt aus; die Behörden tauschen die Daten untereinander aus.
| Grundlage | Staatsbürgerschaftsgesetz |
|---|---|
| Quelle | www.oesterreich.gv.at |
Wo dieser Begriff erklärt wird
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