LESEZEIT 1 MIN ·
Zeugnisgebühr
Die Zeugnisgebühr ist die Bundesgebühr für amtliche Zeugnisse und Bestätigungen. Sie beträgt 21 Euro und fällt zusätzlich zu einer allfälligen Verwaltungsabgabe an.
Was als Zeugnis gilt
Alles, womit eine Behörde einen Sachverhalt bestätigt, ohne darüber zu entscheiden — etwa Bestätigungen über Eintragungen oder über abgelegte Prüfungen. Kein Zeugnis in diesem Sinn ist ein Bescheid: Der entscheidet und unterliegt anderen Regeln.
Wo sie Ihnen begegnet
Häufig bei Bestätigungen, die für das Ausland bestimmt sind, und bei Nachweisen gegenüber Dritten. Bei alltäglichen Urkunden ist sie oft nicht der teuerste Posten — die Meldebestätigung etwa kostet aus dem ZMR 3 Euro, weil dort eigene Sätze gelten.
Abgrenzung
Die Zeugnisgebühr ist eine Bundesgebühr nach dem Gebührengesetz und damit vom Bund geregelt. Landesabgaben kommen je nach Behörde dazu. Für Leistungen der Justiz gilt stattdessen die Gerichtsgebühr.
Häufige Fragen
Gibt es Befreiungen?
Ja, etwa in bestimmten Verfahren mit sozialem Bezug. Fragen Sie bei der ausstellenden Stelle nach.
Warum zahle ich zweimal?
Weil Antrag und Ausstellung getrennt vergebührt werden — die Gebühr für die Eingabe und die für das Zeugnis.
| Grundlage | Gebührengesetz 1957 |
|---|---|
| Quelle | www.ris.bka.gv.at |
- oesterreich.gv.at: Beglaubigungen, Gebühren und Zeugnisse · abgerufen am 23.09.2026
Wo dieser Begriff erklärt wird
- Register Österreich: Grundbuch, Firmenbuch, Strafregister Grundbuch, Firmenbuch, Strafregister: was drinsteht, wer hineinsehen darf und was die Auszüge…
- Meldebestätigung Österreich: Kosten, Wege, Dauer 3 Euro aus dem ZMR, 2,10 Euro aus dem lokalen Register, dazu…
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.