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Zeugnisgebühr

Die Zeugnisgebühr ist die Bundesgebühr für amtliche Zeugnisse und Bestätigungen. Sie beträgt 21 Euro und fällt zusätzlich zu einer allfälligen Verwaltungsabgabe an.

Was als Zeugnis gilt

Alles, womit eine Behörde einen Sachverhalt bestätigt, ohne darüber zu entscheiden — etwa Bestätigungen über Eintragungen oder über abgelegte Prüfungen. Kein Zeugnis in diesem Sinn ist ein Bescheid: Der entscheidet und unterliegt anderen Regeln.

Wo sie Ihnen begegnet

Häufig bei Bestätigungen, die für das Ausland bestimmt sind, und bei Nachweisen gegenüber Dritten. Bei alltäglichen Urkunden ist sie oft nicht der teuerste Posten — die Meldebestätigung etwa kostet aus dem ZMR 3 Euro, weil dort eigene Sätze gelten.

Abgrenzung

Die Zeugnisgebühr ist eine Bundesgebühr nach dem Gebührengesetz und damit vom Bund geregelt. Landesabgaben kommen je nach Behörde dazu. Für Leistungen der Justiz gilt stattdessen die Gerichtsgebühr.

Häufige Fragen

Gibt es Befreiungen?

Ja, etwa in bestimmten Verfahren mit sozialem Bezug. Fragen Sie bei der ausstellenden Stelle nach.

Warum zahle ich zweimal?

Weil Antrag und Ausstellung getrennt vergebührt werden — die Gebühr für die Eingabe und die für das Zeugnis.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageGebührengesetz 1957
Quellewww.ris.bka.gv.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

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