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Hauptwohnsitz
Der Hauptwohnsitz ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen einer Person. Jede Person darf in Österreich nur einen Hauptwohnsitz haben.
Wofür Sie den Begriff brauchen
Er entscheidet, welche Behörde für Sie zuständig ist, wo Sie wählen, wo das Fahrzeug zugelassen wird und welches Finanzamt Sie betrifft. Auch kommunale Leistungen und Gebühren hängen daran. Beim Meldezettel geben Sie deshalb an, ob es sich um den Hauptwohnsitz oder einen weiteren Wohnsitz handelt.
Abgrenzung
Der weitere Wohnsitz — umgangssprachlich Nebenwohnsitz — ist jede weitere gemeldete Unterkunft. Entscheidend für den Hauptwohnsitz ist nicht, wo Sie sich am häufigsten aufhalten, sondern wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt: Familie, Beruf, soziales Umfeld. Mehrere Gemeinden erheben für weitere Wohnsitze eine Zweitwohnsitzabgabe.
Häufige Fragen
Kann ich zwei Hauptwohnsitze haben?
Nein. Weitere Unterkünfte werden als weitere Wohnsitze gemeldet.
Wer entscheidet, was mein Hauptwohnsitz ist?
Sie selbst bei der Meldung — die Behörde kann die Angabe aber überprüfen, wenn Anhaltspunkte dagegensprechen.
| Grundlage | Art. 6 Abs. 3 B-VG, § 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991 |
|---|---|
| Quelle | www.ris.bka.gv.at |
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