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Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen einer Person. Jede Person darf in Österreich nur einen Hauptwohnsitz haben.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Er entscheidet, welche Behörde für Sie zuständig ist, wo Sie wählen, wo das Fahrzeug zugelassen wird und welches Finanzamt Sie betrifft. Auch kommunale Leistungen und Gebühren hängen daran. Beim Meldezettel geben Sie deshalb an, ob es sich um den Hauptwohnsitz oder einen weiteren Wohnsitz handelt.

Abgrenzung

Der weitere Wohnsitz — umgangssprachlich Nebenwohnsitz — ist jede weitere gemeldete Unterkunft. Entscheidend für den Hauptwohnsitz ist nicht, wo Sie sich am häufigsten aufhalten, sondern wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt: Familie, Beruf, soziales Umfeld. Mehrere Gemeinden erheben für weitere Wohnsitze eine Zweitwohnsitzabgabe.

Häufige Fragen

Kann ich zwei Hauptwohnsitze haben?

Nein. Weitere Unterkünfte werden als weitere Wohnsitze gemeldet.

Wer entscheidet, was mein Hauptwohnsitz ist?

Sie selbst bei der Meldung — die Behörde kann die Angabe aber überprüfen, wenn Anhaltspunkte dagegensprechen.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageArt. 6 Abs. 3 B-VG, § 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991
Quellewww.ris.bka.gv.at

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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