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Kfz-Zulassung Österreich: Unterlagen, Kosten, Zuständigkeit

Kfz-Zulassung Österreich: Autoschlüssel, Unterlagen und Kennzeichentafel auf einem Schreibtisch
Kfz-Zulassung Österreich: Autoschlüssel, Unterlagen und Kennzeichentafel auf einem Schreibtisch

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Kfz-Zulassung Österreich: Zuständig ist eine der rund 1.200 Zulassungsstellen der Versicherer am Hauptwohnsitz, nicht die Bezirkshauptmannschaft. Eine Pkw-Zulassung mit neuen Tafeln kostet 270 Euro, Stand 9. März 2026. Pflicht sind Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung und ein Genehmigungsnachweis: Typenschein, Einzelgenehmigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Viele suchen das falsche Amt. Für die Kfz-Zulassung Österreich gehen Sie nicht zur Bezirkshauptmannschaft, sondern zu einer Zulassungsstelle, die ein Versicherungsunternehmen betreibt. Diese Stellen handeln im Auftrag des Staates: Ende 1999 übergab die Republik die Zulassung an die Versicherungswirtschaft, seither gibt es laut Versicherungsverband Österreich rund 1.200 solcher Stellen.

Was Sie mitbringen müssen, hängt weniger vom Fahrzeug ab als von seiner Vorgeschichte: Ein Neuwagen vom Händler braucht andere Papiere als ein Gebrauchtwagen aus Linz und wieder andere als ein Import aus Deutschland. Der Behördenanteil bleibt gleich, 178 Euro, dazu 65,60 Euro für die Bearbeitung. Rechtsgrundlage der Kfz-Zulassung Österreich sind das Kraftfahrgesetz 1967 und die Zulassungsstellenverordnung.

Die Behörde verschwindet dabei nicht. Sie entscheidet weiter über Einzelgenehmigungen, über die Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank und über jeden Bescheid, mit dem ein Antrag abgewiesen wird. Diese Seite ordnet beides zu. Den einzelnen Anmeldetermin Schritt für Schritt beschreibt Auto anmelden in Österreich: Kosten, Unterlagen, Ablauf.

Kfz-Zulassung Österreich: wer ist zuständig?

Zuständig ist eine Zulassungsstelle, die für den Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes oder Ihres Unternehmenssitzes ermächtigt ist. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer dürfen zwischen beiden wählen. Betreibt Ihr eigener Versicherer in diesem Bezirk keine Stelle, übernimmt die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers den Antrag. Die Zulassungsbehörde selbst ist grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat, in ausgewählten Gebieten die Landespolizeidirektion.

  • Wo: ermächtigte Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz oder Unternehmenssitz
  • Kosten Pkw: 270 Euro mit neuen Kennzeichentafeln
  • Dauer: Tafeln und Begutachtungsplakette erhalten Sie direkt am Schalter
  • Online: elektronische Voranmeldung mit ID Austria oder EU-Login, der Termin bleibt nötig
  • Pflichtpapiere: Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung, Genehmigungsnachweis
  • Rechtsgrundlage: Kraftfahrgesetz 1967, Zulassungsstellenverordnung

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Drei Dokumente verlangt jede Zulassungsstelle: einen amtlichen Lichtbildausweis, die Versicherungsbestätigung und einen Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug. Den Hauptwohnsitz prüft die Stelle selbst über das Zentrale Melderegister und verrechnet 1,10 Euro weiter. Einen Meldezettel brauchen Sie also nicht. Alles Weitere richtet sich nach Ihrem Fall.

Minderjährige kommen nicht allein durch. Unter 18 Jahren verlangt die Zulassungsstelle zusätzlich eine Vollmacht und eine Meldebestätigung der Erziehungsberechtigten im Original, eine Kopie deren Lichtbildausweises sowie eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung. Für Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gelten ab 15 Jahren Ausnahmen, ebenso generell für behinderte Minderjährige. Den Nachweis über die Meldung erklärt die Seite Meldebestätigung Österreich: Kosten, Wege, Dauer.

Was kostet die Zulassung?

Für einen Pkw mit neuen Kennzeichentafeln summieren sich die Positionen auf 270 Euro. Den größten Teil macht der Behördenanteil aus, den die Zulassungsstelle einhebt und weiterleitet. Behalten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen, entfallen die 23 Euro für die Tafeln. Stand aller Beträge: 9. März 2026.

Kosten einer Pkw-Zulassung in Österreich, Stand 9. März 2026
Position Betrag
Behördenanteil 178,00 Euro
Bearbeitungsleistung der Zulassungsstelle 65,60 Euro
Abfrage im Zentralen Melderegister 1,10 Euro
Begutachtungsplakette 2,30 Euro
Kennzeichentafeln Pkw und Lkw 23,00 Euro
Summe Pkw mit neuen Tafeln 270,00 Euro
Scheckkarten-Zulassungsschein (freiwillig) 31,10 Euro
Zweitkarte zur Scheckkarte 31,10 Euro

Die Tafeln kosten je Fahrzeugart unterschiedlich viel: Motorrad 13 Euro, Motorfahrrad 8,50 Euro, Anhänger und Zugmaschine jeweils 11,50 Euro. Wer die Scheckkarte wählt, zahlt später bei jeder Änderung von Namen oder Adresse erneut 31,10 Euro für eine neue Karte, solange er nicht auf den Papier-Zulassungsschein zurückwechselt. Ein Wunschkennzeichen ist eine eigene Rechnung, die die Seite Wunschkennzeichen: 235 Euro, 15 Jahre, so läuft der Antrag aufschlüsselt.

Typenschein, Einzelgenehmigung oder Datenauszug — welcher Nachweis gilt?

Der Genehmigungsnachweis belegt, dass das Fahrzeug der genehmigten Bauart entspricht. Welches Papier das ist, entscheidet sich nach Alter und Herkunft des Fahrzeugs. Bei einer erstmaligen Zulassung akzeptiert die Zulassungsstelle den Typenschein, eine Einzelgenehmigung, eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank. Bei einer neuerlichen Zulassung gilt das Fahrzeug-Genehmigungsdokument der letzten Zulassung.

Der Typenschein ist laut Amtsportal die Bestätigung, dass ein über seine Fahrgestellnummer eindeutig bestimmtes Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Serienfahrzeuge haben ihn. Ein Einzelstück nicht: Umbauten, Importe ohne EU-Betriebserlaubnis oder Fahrzeuge für den Linksverkehr brauchen eine Einzelgenehmigung, und die erteilt die Behörde. In Wien macht das die Landesfahrzeugprüfstelle der Magistratsabteilung 46, das Fahrzeug muss vorgeführt werden, die Kosten liegen laut Stadt Wien bei etwa 50 bis 200 Euro.

Seit 1. Juli 2007 läuft die Genehmigungsdatenbank. Erstmals zugelassen werden kann ein Fahrzeug nur, wenn seine Daten dort eingetragen sind. Bei Marken mit EU-Betriebserlaubnis erledigt das der Generalvertreter. Fehlt ein Generalvertreter, beantragen Sie die Dateneingabe bei der Behörde: in Wien kostet das rund 130 Euro und dauert üblicherweise 15 Werktage ab vollständigen Unterlagen. Ein Duplikat des Genehmigungsdokuments nach Verlust oder Diebstahl stellt dagegen die Zulassungsstelle aus, gebührenfrei nach § 13a Zulassungsstellenverordnung.

Wie weisen Sie die Versicherung nach?

Ohne gültige Haftpflichtversicherung gibt es keine Zulassung. Der Versicherer muss in Österreich zur Erbringung von Haftpflichtleistungen berechtigt sein. Den Nachweis erbringt die Versicherungsbestätigung. Praktisch fällt beides zusammen: Sie schließen die Polizze ab und melden das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle desselben Versicherers an.

Beim Wechselkennzeichen müssen alle beteiligten Kraftfahrzeuge auf der Versicherungsbestätigung vermerkt sein. Fehlt eines, wird es nicht aufgenommen. Melden Sie ein Fahrzeug später ab, läuft das über eine Zulassungsstelle und ist gebührenfrei, wie Auto abmelden: gebührenfrei bei jeder Zulassungsstelle zeigt.

Wie läuft der Termin ab?

Ein Formular brauchen Sie nicht. Die Zulassungsstelle erfasst Ihre Daten aus den vorgelegten Unterlagen, Sie unterschreiben den Antrag. Nach Zahlung der Gebühren bekommen Sie Kennzeichentafeln und Begutachtungsplakette gleich mit, dazu die Zulassungsbescheinigung und das Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Eine Vertretung ist mit schriftlicher Vollmacht möglich.

Eine elektronische Voranmeldung mit ID Austria: Kosten, Gültigkeit und Vollfunktion oder EU-Login verkürzt die Zeit am Schalter, ersetzt den Besuch aber nicht. Bei einem Eigenimport müssen die Fahrzeugdaten auch für die Voranmeldung schon in der Genehmigungsdatenbank stehen. Zweifelt die Stelle an einer Unterschrift, verlangt sie eine Beglaubigung, eine Bestätigung der Behörde, von ÖAMTC oder ARBÖ oder die Vermittlungsstampiglie eines Kfz-Händlers. Mehrere Personen können ein Fahrzeug als Zulassungsbesitzergemeinschaft anmelden. Welches Kürzel Ihr Bezirk führt, zeigt Kfz-Kennzeichen in Österreich.

Wann lohnt ein Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen deckt höchstens drei zugelassene Fahrzeuge ab, die derselben Obergruppe angehören müssen — etwa alle Kraftwagen oder alle Krafträder — und für die dieselben Kennzeichentafeln verwendbar sind. Geführt werden darf es zur selben Zeit nur an einem Fahrzeug. Rechtsgrundlage ist § 48 Abs. 2 Kraftfahrgesetz.

Gespart wird nicht bei der Zulassung. Jedes Fahrzeug wird einzeln zugelassen, erhält seinen eigenen Zulassungsschein und kostet den vollen Behördenanteil von 178 Euro plus 65,60 Euro Bearbeitung und 2,30 Euro für die Begutachtungsplakette. Die Kennzeichentafeln fallen einmalig an, pro Fahrzeug gibt es nur je eine vordere und eine hintere Tafel. Der Vorteil liegt bei der motorbezogenen Versicherungssteuer und bei der Vignette: Die Digitale Vignette hängt am Wechselkennzeichen, eine genügt für bis zu drei Fahrzeuge. Die Klebevignette hängt am Fahrzeug, jedes braucht eine eigene. Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen Sie nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen. Fehlt eine Tafel, hilft Kennzeichen verloren: Ersatztafel, Anzeige, neue Nummer.

Wann entscheidet die Behörde selbst?

Die Zulassungsstelle arbeitet im Auftrag, nicht aus eigener Macht. Für technische Genehmigungen und für jeden Bescheid bleibt die Behörde zuständig. Wird Ihr Antrag zurückgewiesen oder abgewiesen, können Sie binnen vier Wochen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben, eingebracht bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat.

Zuständigkeit bei der Kfz-Zulassung Österreich: Zulassungsstelle oder Behörde
Amtsweg Zuständige Stelle
Zulassung, Abmeldung, Ummeldung, Wechselkennzeichen ermächtigte Zulassungsstelle des Versicherers
Überstellungskennzeichen, 3 bis 21 Tage, 248,60 Euro jede Zulassungsstelle am Aufenthaltsort
Duplikat des Fahrzeug-Genehmigungsdokuments Zulassungsstelle, gebührenfrei
Einzelgenehmigung, Eintrag in die Genehmigungsdatenbank Landesfahrzeugprüfstelle der Behörde, in Wien die MA 46
Bescheid und Beschwerdeverfahren Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, in ausgewählten Gebieten die Landespolizeidirektion

Häufige Fragen

Können Sie die Kfz-Zulassung online erledigen?

Nur zum Teil. Das Amtsportal des Bundes nennt für die Kfz-Zulassung Österreich eine elektronische Voranmeldung mit ID Austria oder EU-Login, bei der die Daten vorab erfasst werden. Den Besuch bei der Zulassungsstelle ersetzt das nicht: Kennzeichentafeln und Begutachtungsplakette werden vor Ort ausgegeben, der Antrag muss unterschrieben werden. Bei einem Eigenimport müssen die Fahrzeugdaten bereits in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein.

Was gilt, wenn Ihr Versicherer im Bezirk keine Zulassungsstelle hat?

Dann übernimmt die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers den Antrag. Das Amtsportal nennt diesen Fall ausdrücklich. Ihre Haftpflichtversicherung bleibt davon unberührt, Sie wechseln nicht den Versicherer, sondern nur den Schalter. Zuständig bleibt in jedem Fall eine Stelle, die für den Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes oder Ihres Unternehmenssitzes ermächtigt ist.

Dürfen Minderjährige ein Fahrzeug zulassen?

Nur mit Zustimmung. Unter 18 Jahren verlangt die Zulassungsstelle eine Vollmacht und eine Meldebestätigung der Erziehungsberechtigten im Original, eine Kopie deren Lichtbildausweises und eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung. Für Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gelten ab 15 Jahren Ausnahmen, behinderte Minderjährige sind generell ausgenommen. Die Fahrzeugklasse steht im Genehmigungsnachweis.

Wie viele Fahrzeuge laufen auf einem Wechselkennzeichen?

Höchstens drei zugelassene Fahrzeuge, und alle müssen derselben Obergruppe angehören, etwa alle Kraftwagen. Dieselben Kennzeichentafeln müssen für alle verwendbar sein, und alle Fahrzeuge müssen auf der Versicherungsbestätigung stehen. Geführt werden darf das Kennzeichen zur selben Zeit nur an einem Fahrzeug. Rechtsgrundlage ist § 48 Abs. 2 Kraftfahrgesetz. Jedes Fahrzeug erhält trotzdem eine eigene Zulassung.

Was kostet ein Duplikat des Typenscheins?

Nichts. Für die Ausstellung eines Duplikats des Fahrzeug-Genehmigungsdokuments fallen laut Amtsportal keine Gebühren an. Zuständig ist die Zulassungsstelle. Bei Diebstahl brauchen Sie eine Anzeige bei der Polizei, bei Verlust eine glaubhafte Erklärung. Ausgestellt wird erst, wenn eine Datenbankabfrage die Unbedenklichkeit bestätigt hat; bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2007 entfällt diese Abfrage.

Welche Unterlagen braucht ein Eigenimport zusätzlich?

Drei Dinge kommen hinzu: der Eintrag der Fahrzeugdaten in der Genehmigungsdatenbank, der Nachweis über die beim Finanzamt entrichtete Normverbrauchsabgabe und bei Fahrzeugen aus Drittstaaten die Verzollungsbestätigung. War das Fahrzeug in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen, legen Sie gegebenenfalls beide Teile der dortigen Zulassungsbescheinigung vor. Fehlt der Datenbankeintrag, läuft vorab ein eigenes Eigenimport-Verfahren.

Was können Sie tun, wenn die Zulassungsstelle den Antrag abweist?

Gegen eine Zurückweisung oder Abweisung steht die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht offen. Die Frist beträgt vier Wochen, eingebracht wird die Beschwerde bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Das ist die Zulassungsbehörde, also die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat, in ausgewählten Gebieten die Landespolizeidirektion. Die Zulassungsstelle selbst entscheidet darüber nicht.

Das Wichtigste in zwei Zahlen

270 Euro für einen Pkw mit neuen Tafeln, rund 1.200 Zulassungsstellen im Land: Die Kfz-Zulassung Österreich ist kein Behördentermin, sondern ein Termin beim Versicherer. Bringen Sie Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung und Genehmigungsnachweis mit, dann gehen Sie mit Tafeln und Papieren wieder hinaus. Zur Bezirkshauptmannschaft müssen Sie nur, wenn Ihr Fahrzeug eine Einzelgenehmigung oder einen Eintrag in der Genehmigungsdatenbank braucht — oder wenn ein Bescheid angefochten wird.

Quellen

Verwendete Primärquellen mit Abrufdatum
Quelle Belegt Stand Abruf
oesterreich.gv.at, Kfz-Zulassung Zuständigkeit, Unterlagen, Gebühren 178 / 65,60 / 1,10 / 2,30 / 23 Euro, Scheckkarte 31,10 Euro, Ablauf, Beschwerdefrist 09.03.2026 24.10.2026
oesterreich.gv.at, Wechselkennzeichen Drei Fahrzeuge, Obergruppe, § 48 Abs. 2 KFG, Vignettenregel 09.03.2026 24.10.2026
oesterreich.gv.at, Zulassungsbescheinigung Zulassungsbehörde, neue Scheckkarte 31,10 Euro 09.03.2026 24.10.2026
oesterreich.gv.at, Fahrzeug-Genehmigungsdokument Duplikat gebührenfrei, § 13a ZustV, Stichtag 1. Juli 2007 12.01.2026 24.10.2026
oesterreich.gv.at, Überstellungskennzeichen 3 bis 21 Tage, 248,60 Euro, § 46 KFG 12.01.2026 24.10.2026
oesterreich.gv.at, Typenschein Definition des Typenscheins 06.03.2026 24.10.2026
Stadt Wien, Einzelgenehmigung von Fahrzeugen MA 46, Vorführpflicht, rund 50 bis 200 Euro nicht ausgewiesen 24.10.2026
Stadt Wien, Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank GDB seit 1. Juli 2007, rund 130 Euro, 15 Werktage nicht ausgewiesen 24.10.2026
Versicherungsverband Österreich Übergabe Ende 1999, rund 1.200 Zulassungsstellen 30.12.2024 24.10.2026

Zur motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Normverbrauchsabgabe nennen wir keine Beträge: Sie hängen von Leistung, Antrieb und Emissionswert des einzelnen Fahrzeugs ab. Verbindlich rechnen Versicherer und Finanzamt.

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Maik Möhring, Herausgeber und Redaktion von auskunftsportal.at. Geprüft am anhand der genannten Primärquellen. Korrektur melden.

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