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Auto abmelden: gebührenfrei bei jeder Zulassungsstelle
Auto abmelden ist gebührenfrei und geht bei jeder Zulassungsstelle in Österreich. Sie brauchen Lichtbildausweis, beide Teile des Zulassungsscheins, das Genehmigungsdokument und die Kennzeichentafeln. Das Kennzeichen lässt sich bis zu zwölf Monate freihalten. Wer das Auto nur vorübergehend nicht braucht, kann die Tafeln stattdessen hinterlegen.
Abmelden, hinterlegen oder verkaufen — je nach Fall ist ein anderer Weg der richtige. Diese Seite hilft bei der Entscheidung und zeigt, was Sie mitbringen müssen.
| Kosten | keine Gebühren |
|---|---|
| Zuständig | jede Zulassungsstelle in Österreich |
| Kennzeichen freihalten | bis zwölf Monate |
| Alternative: Hinterlegung | bis ein Jahr, kostenlos, steuerfrei ab 45 Tagen |
| Grundlage | § 43 Kraftfahrgesetz |
Wann müssen Sie abmelden?
- Das Auto wird nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet etwa Verschrottung
- Sie haben es verkauft und sind nicht mehr rechtmäßiger Besitzer
- Der Standort wechselt in den Bereich einer anderen Behörde etwa nach einem Umzug in einen anderen Bezirk
- Die Haftpflichtversicherung besteht nicht mehr oder erreicht die Mindestsummen nicht
Abmelden oder hinterlegen?
Wer das Auto nur einige Monate nicht braucht — im Winter oder bei einem Auslandsaufenthalt —, kann die Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr hinterlegen statt abzumelden. Das ist kostenlos. Ab 45 Tagen Hinterlegung fällt für diesen Zeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer an; der Tag der Hinterlegung und der Tag der Rückgabe zählen dabei nicht mit. Fragen Sie vorher bei Ihrer Versicherung nach, ab wann auch die Prämie ruht.
Wichtig: Ein Auto ohne Kennzeichen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden — auch nicht auf der Straße vor dem Haus.
Was Sie mitbringen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Zulassungsbescheinigung, beide Teile fehlt ein Teil, geben Sie eine Erklärung zum Grund ab
- Typenschein oder Genehmigungsdokument
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, wenn jemand anderer abmeldet
Die Abmeldung wird auf beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Ein Scheckkarten-Zulassungsschein wird gelocht und Ihnen zurückgegeben.
Wenn der Zulassungsbesitzer gestorben ist
Dann handelt die Person, die den Nachlass vertritt, meist der Notar als Gerichtskommissär. Sie sollte vor einer Abmeldung eingebunden werden, damit nicht in Rechte der Erben eingegriffen wird. Bei der Abmeldung ist ihre Zustimmungserklärung vorzulegen. Klären Sie mit der Versicherung, ob das Auto bis dahin noch bewegt werden darf.
Häufige Fragen
Muss ich beim Verkauf selbst abmelden?
Wenn der Käufer das Auto nicht direkt ummeldet, ja. Solange es auf Sie zugelassen ist, bleiben Sie Zulassungsbesitzer mit allen Pflichten.
Kann ich in einem anderen Bundesland abmelden?
Ja. Jede Zulassungsstelle in Österreich ist zuständig.
Was passiert mit der Versicherung?
Die Abmeldung beendet die Zulassung, nicht automatisch den Versicherungsvertrag. Melden Sie sich bei Ihrem Versicherer.
- oesterreich.gv.at — Kfz-Abmeldung · Stand 12.01.2026, abgerufen am 22.09.2026
- oesterreich.gv.at — Hinterlegung von Kennzeichen, 45-Tage-Regel · Stand 12.01.2026
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