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Auto anmelden in Österreich: Kosten, Unterlagen, Ablauf
Auto anmelden geht in Österreich bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen, nicht bei einer Behörde. Vorher brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Mit neuen Tafeln kostet die Anmeldung eines Pkw rund 270 Euro; behalten Sie das Kennzeichen, entfallen 23 Euro für die Tafeln.
Die Zulassung ist die behördliche Registrierung eines Fahrzeugs. Ohne sie darf es nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Diese Seite zeigt Reihenfolge, Unterlagen und die aktuellen Kosten.
| Behördenanteil | 178 Euro |
|---|---|
| Bearbeitungsleistung | 65,60 Euro |
| Abfrage Melderegister | 1,10 Euro |
| Begutachtungsplakette | 2,30 Euro |
| Kennzeichentafeln Pkw | 23 Euro, entfällt bei gleichem Kennzeichen |
| Scheckkarten-Zulassungsschein | 31,10 Euro, freiwillig |
In drei Schritten zur Zulassung
- Haftpflichtversicherung abschließen — bei einem Versicherer, der in Österreich Haftpflichtleistungen erbringen darf. Sie erhalten eine Versicherungsbestätigung.
- Zur Zulassungsstelle — eine, die für den Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes ermächtigt ist. Hat Ihr Versicherer dort keine, übernimmt die Stelle eines anderen Versicherers. Ein Formular müssen Sie nicht ausfüllen, nur unterschreiben.
- Losfahren — Sie erhalten Zulassungsschein, Kennzeichentafeln und Begutachtungsplakette sofort.
Was Sie mitbringen
- Amtlicher Lichtbildausweis den Hauptwohnsitz fragt die Zulassungsstelle im Melderegister ab
- Versicherungsbestätigung von Ihrem Haftpflichtversicherer
- Typenschein oder Genehmigungsdokument bei Gebrauchtwagen das Dokument der letzten Zulassung
- Bei Import aus der EU zusätzlich beide Teile der ausländischen Zulassungsbescheinigung
- Bei Vertretung eine Vollmacht etwa für den Versicherungsmakler
Papier oder Scheckkarte?
Statt des Papier-Zulassungsscheins (Teil I) können Sie einen Scheckkarten-Zulassungsschein wählen, für 31,10 Euro. Er kommt binnen zwei Wochen per Post; bis dahin gilt ein befristeter Papierausdruck, längstens acht Wochen. Teil II bleibt Papier. Der Umstieg ist auch später jederzeit möglich.
Behörde oder Zulassungsstelle — wer macht was?
In Österreich melden nicht die Behörden Autos an, sondern die Zulassungsstellen der Versicherungen. Sie handeln im Auftrag der Zulassungsbehörde und sind im Versicherungsbüro oder in eigenen Zulassungsbüros untergebracht. Die Zulassungsbehörde selbst — die Statutarstädten der Magistrat.">Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder in Polizeistädten die Landespolizeidirektion — tritt nur bei Sonderfällen wie dem Wunschkennzeichen in Erscheinung. Welche Behörde für Ihre Gemeinde zuständig ist, zeigt der Zuständigkeits-Finder.
Häufige Fragen
Kann ich das Auto online anmelden?
Nicht vollständig. Es gibt ein Voranmeldeverfahren, die Zulassung selbst erfolgt aber bei der Zulassungsstelle — meist erledigt sie der Versicherer oder Händler für Sie.
Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?
Ja, wenn Sie es bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs freihalten lassen, für längstens zwölf Monate. Die Anmeldung muss dann bei derselben Zulassungsstelle erfolgen, dafür entfallen die Tafelkosten.
Ab welchem Alter kann ich ein Auto zulassen?
Unter 18 Jahren nur mit Vollmacht der Erziehungsberechtigten und grundsätzlich mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung. Ausnahmen davon gibt es für bestimmte Fahrzeuge, etwa Mopeds ab 15 Jahren.
- oesterreich.gv.at — Kfz-Zulassung: Kosten, Unterlagen, Zuständigkeit · Stand 09.03.2026, abgerufen am 22.09.2026
- oesterreich.gv.at — Freihaltung des Kennzeichens bis zwölf Monate
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