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Faschingsumzug anmelden: Fristen, Behörde und Kosten
Faschingsumzug anmelden: Ein Umzug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ist der Behörde nach § 86 StVO spätestens drei Tage vorher anzuzeigen, gerechnet bis zum Einlangen und nicht bis zum Absenden. Die Anzeige ist gebührenfrei. Dazu kommt das Veranstaltungsrecht des Bundeslandes, das je nach Land eine Meldung, eine Anzeige oder eine Bewilligung verlangt.
Welche Anzeige braucht ein Faschingsumzug?
Ein Faschingsumzug über eine Straße mit öffentlichem Verkehr ist ein Umzug im Sinn des § 86 Straßenverkehrsordnung. Dafür brauchen Sie keine Bewilligung, sondern eine Anzeige. Die Frist beträgt drei Tage.
Entscheidend ist dabei eine Feinheit, an der Anmeldungen regelmäßig scheitern: Die drei Tage laufen bis zum Einlangen bei der Behörde. Wer am Freitagabend ein Formular einwirft und am Montag losmarschiert, hat die Frist nicht gewahrt, weil die Post dazwischen liegt. Rechnen Sie deshalb vom Umzugstag rückwärts und legen Sie Puffer dazu.
Die Anzeige kostet nichts. Das steht so in der Information der Landespolizeidirektion Tirol zu Umzügen, die die Bestimmung für die Praxis aufschlüsselt. Gebühren können dagegen an anderer Stelle anfallen, etwa wenn das Landesrecht eine Bewilligung verlangt oder wenn für die Straßensperre Verkehrszeichen aufgestellt werden müssen.
Für Leichenzüge gilt eine kürzere Frist von 24 Stunden. Für einen Faschingsumzug ist das nicht der Maßstab.
Welche Behörde ist zuständig?
Welche Stelle die Anzeige entgegennimmt, hängt von der Straße ab, über die der Umzug führt. Die Landespolizeidirektion Tirol stellt die Zuordnung für ihr Bundesland so dar:
| Straße | Stelle |
|---|---|
| Gemeindestraße | die örtlich zuständige Gemeinde |
| Landes- oder Bundesstraße | Bezirkshauptmannschaft |
| Stadtgebiet Innsbruck | Landespolizeidirektion Tirol |
| Autobahn | Amt der Tiroler Landesregierung |
In anderen Bundesländern kann die Zuordnung abweichen, vor allem in Städten mit eigenem Statut, wo der Magistrat an die Stelle der Bezirkshauptmannschaft tritt. Die Straßenverkehrsordnung gilt bundesweit, die Behördenorganisation darunter nicht überall gleich. Die Adresse und die Amtsstunden der für Ihren Bezirk zuständigen Stelle stehen im Verzeichnis Behörden in Österreich, für das Tiroler Beispiel etwa beim Bezirk Innsbruck-Land.
Führt der Umzug über mehrere Straßenarten, was bei einer längeren Route die Regel ist, fragen Sie zuerst in der Gemeinde. Dort weiß man, welcher Abschnitt wem gehört.
Welche Bewilligung verlangt das Landesrecht zusätzlich?
Die Anzeige nach § 86 StVO deckt nur die Straße ab. Ob der Umzug als Veranstaltung zusätzlich angemeldet oder bewilligt werden muss, regelt jedes Bundesland selbst. Veranstaltungsrecht ist Landessache, und die neun Gesetze unterscheiden sich in den Begriffen wie in den Pflichten.
Zwei Beispiele zeigen die Spannweite. In Oberösterreich gilt das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz, in Kraft seit 1. Jänner 2008. Es kennt eine Veranstaltungsmeldung nach § 6 Abs. 1 Z 1 und 2 und eine Veranstaltungsanzeige nach § 7 Abs. 1, für die das Land eigene Formulare bereitstellt. In Niederösterreich führt das Land eine eigene Verfahrensart für Veranstaltungen im Umherziehen, also genau für den Fall eines Umzugs.
Daraus folgt eine Reihenfolge, die Sie nicht umdrehen sollten. Klären Sie zuerst beim Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft, welche der drei Stufen für Ihren Umzug gilt: Meldung, Anzeige oder Bewilligung. Erst danach wissen Sie, welche Frist die längere ist. Die drei Tage aus der Straßenverkehrsordnung sind das Minimum, nicht der Richtwert.
Verlangt das Land eine Bewilligung, hängen daran meist weitere Nachweise: Routenplan, Zahl der Teilnehmenden, Ordnerdienst, Haftpflichtversicherung, bei Wagen mit Musik auch die Frage nach Lärm und Betriebszeiten. Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, sagt Ihnen die Behörde, bei der Sie einreichen. Viele Länder nehmen die Anträge über Online-Formulare entgegen, für die Sie sich mit der ID Austria: Kosten, Gültigkeit und Vollfunktion anmelden.
Gibt eine Stelle keine klare Auskunft, haben Sie seit 1. September 2025 ein Recht darauf. Wie ein Informationsbegehren stellen: Muster, Fristen, Bescheid funktioniert und welche Frist die Behörde hat, steht in der Anleitung dazu.
Dürfen Sie im Fasching das Gesicht verhüllen?
Ja, im Rahmen des Faschings. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verbietet grundsätzlich, die Gesichtszüge an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden so zu verhüllen, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Zu den öffentlichen Gebäuden zählen laut oesterreich.gv.at unter anderem Amtsgebäude, Schulen, Bahnhöfe und Geschäftslokale. Das Verbot erfasst nicht nur Kleidung, sondern auch andere Gegenstände.
Für den Fasching nennt die amtliche Information eine eigene Ausnahme: künstlerische, kulturelle oder traditionelle Veranstaltungen. Ausdrücklich genannt sind Faschings- und Halloween-Kostüme, Perchtenläufe und Theater. Eine Maske beim Umzug fällt darunter.
Die Ausnahme hängt aber an der Veranstaltung, nicht am Datum. Ob sie greift, beurteilt die Polizei im Einzelfall. Wer am Faschingsdienstag vollvermummt in eine Bankfiliale geht, bewegt sich außerhalb dessen, was die Ausnahme trägt. Ein Verstoß ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Organstrafverfügung von bis zu 150 Euro geahndet werden; die Polizei kann es auch bei einer Abmahnung bewenden lassen.
Ist der Faschingsdienstag ein Feiertag?
Nein. Österreich hat 13 gesetzliche Feiertage, und keiner davon fällt in den Fasching. Die Liste reicht von Neujahr und Heilige Drei Könige über Ostermontag, Staatsfeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Nationalfeiertag bis Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Stephanstag. Faschingsmontag, Faschingsdienstag und Aschermittwoch stehen nicht darin. Es sind gewöhnliche Werktage.
Wer am Faschingsdienstag frei haben will, braucht also Urlaub, Zeitausgleich oder eine betriebliche Regelung. Ein Weg steht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer offen: der persönliche Feiertag. Damit lässt sich pro Urlaubsjahr ein Urlaubstag einseitig festlegen.
Der Termin selbst wandert jedes Jahr, weil er an Ostern hängt. Der Faschingsdienstag liegt einen Tag vor dem Aschermittwoch, und der Aschermittwoch liegt 46 Tage vor dem Ostersonntag. 2027 fällt der Faschingsdienstag damit auf den 9. Februar, der Aschermittwoch auf den 10. Februar. Die Termine der folgenden Jahre samt Faschingswochenende und Funkensonntag stehen bei faqten unter Wann ist Fasching in Österreich?
Einen Faschingsumzug anmelden: Fristen rückwärts rechnen
Die Planung läuft vom Umzugstag nach hinten, nicht von heute nach vorn. Für 2027 heißt das: Der Umzug findet typischerweise am Wochenende vor dem 9. Februar oder am Faschingsdienstag selbst statt.
Drei Schritte in dieser Reihenfolge:
- Beim Gemeindeamt fragen, welche Pflicht das Landesrecht auslöst, und die dortige Frist erheben. Diese Frist ist in der Regel die längste und bestimmt den Starttermin.
- Die Anzeige nach § 86 StVO so einbringen, dass sie mindestens drei Tage vor dem Umzug bei der zuständigen Stelle eingelangt ist.
- Nachweise nachreichen, die die Behörde verlangt, etwa Route, Teilnehmerzahl oder Versicherung.
Ein Hinweis zur Jahresplanung: In Österreich fallen die Semesterferien je nach Bundesland in den Februar und damit oft in die Faschingswoche. Für Umzüge mit Schulklassen oder Jugendgruppen lohnt der Blick auf den Ferienkalender des eigenen Bundeslandes, bevor der Termin steht.
Häufige Fragen
Reicht es, den Faschingsumzug bei der Gemeinde zu melden?
Nur dann, wenn die Gemeinde auch die Behörde für die betroffene Straße ist, was bei Gemeindestraßen der Fall ist. Führt die Route über eine Landes- oder Bundesstraße, ist nach der Darstellung der Landespolizeidirektion Tirol die Bezirkshauptmannschaft zuständig. Dazu kann das Veranstaltungsrecht des Bundeslandes eine zweite, eigene Anmeldung verlangen.
Was kostet die Anmeldung eines Faschingsumzugs?
Die Anzeige nach § 86 StVO ist gebührenfrei. Kosten können aus dem Landesrecht entstehen, etwa für eine veranstaltungsrechtliche Bewilligung, und aus der Umsetzung vor Ort, etwa für Verkehrszeichen oder einen Ordnerdienst. Konkrete Beträge nennt Ihnen die Stelle, bei der Sie einreichen.
Darf ein Kind mit einer Spielzeugwaffe zum Umzug?
Das richtet sich nach dem Waffengesetz und nach den Auflagen der Behörde für die Veranstaltung und ist nicht pauschal zu beantworten. Fragen Sie vor dem Umzug bei der Stelle nach, bei der Sie die Veranstaltung angemeldet haben.
Gilt das Vermummungsverbot auch beim Faschingsumzug?
Für künstlerische, kulturelle oder traditionelle Veranstaltungen sieht die amtliche Information eine Ausnahme vor und nennt Faschingskostüme ausdrücklich. Ob die Ausnahme im Einzelfall greift, beurteilt die Polizei. Außerhalb der Veranstaltung, etwa in einer Bankfiliale, trägt sie nicht.
Ist der Aschermittwoch ein halber Feiertag?
Nein. Der Aschermittwoch ist arbeitsrechtlich ein gewöhnlicher Werktag und steht nicht unter den 13 gesetzlichen Feiertagen. Verkürzte Arbeitszeiten an diesem Tag beruhen auf Kollektivverträgen oder betrieblichen Regelungen, nicht auf dem Arbeitsruhegesetz.
- Landespolizeidirektion Tirol, Information zu Umzügen — Anzeige nach § 86 StVO, Frist drei Tage bis zum Einlangen bei der Behörde, 24 Stunden bei Leichenzügen, Anzeige gebührenfrei, Zuordnung der zuständigen Stelle nach Straßenart · abgerufen am 30.10.2026
- oesterreich.gv.at, Verbot der Gesichtsverhüllung — Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, Ausnahme für künstlerische, kulturelle und traditionelle Veranstaltungen mit ausdrücklicher Nennung von Faschingskostümen und Perchtenläufen, Organstrafverfügung bis 150 Euro, Beurteilung im Einzelfall durch die Polizei; Stand der Seite 9. September 2026 · abgerufen am 30.10.2026
- Land Oberösterreich, Veranstaltungsrecht — Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz in Kraft seit 1. Jänner 2008, Veranstaltungsmeldung nach § 6 Abs. 1 Z 1 und 2, Veranstaltungsanzeige nach § 7 Abs. 1 · abgerufen am 30.10.2026
- Land Niederösterreich, Bewilligung für Veranstaltungen im Umherziehen — eigene Verfahrensart des Landes für Veranstaltungen im Umherziehen · abgerufen am 30.10.2026
- AK Wien, Feiertagsruhe — Liste der 13 gesetzlichen Feiertage ohne Faschingsmontag, Faschingsdienstag und Aschermittwoch, persönlicher Feiertag als einseitig festlegbarer Urlaubstag je Urlaubsjahr · abgerufen am 30.10.2026
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