VERANSTALTUNGEN & BEWILLIGUNGEN
Faschingsumzug anmelden: Fristen, Behörde und Kosten
Ein Faschingsumzug über eine öffentliche Straße ist der Behörde drei Tage vorher anzuzeigen. Die Anzeige ist gebührenfrei, das Veranstaltungsrecht des Bundeslandes kommt dazu.
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