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Bezirkshauptmannschaft Bludenz

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Bludenz ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Schloss-Gayenhofplatz 2 in 6700 Bludenz. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 5552 61360. Parteienverkehr ist Montag bis Freitag 8:00-12:30 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 20.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Telefon +43 5552 61360
E-Mail land@vorarlberg.at
Parteienverkehr Montag bis Freitag 8:00-12:30 Uhr
Offizielle Website vorarlberg.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Bludenz in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 5552 61360. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Bludenz ist Bezirksverwaltungsbehörde für 29 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Bludenz ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Montag bis Freitag 8:00-12:30 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.