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Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Kirchengasse 12 in 8530 Deutschlandsberg. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 3462 2606 0.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 22.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Kirchengasse 12, 8530 Deutschlandsberg
Telefon +43 3462 2606 0
E-Mail bhdl@stmk.gv.at
Parteienverkehr Parteienverkehr Montag bis Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung; Amtsstunden Montag bis Donnerstag 7:00 bis 15:00 Uhr
Offizielle Website www.bh-deutschlandsberg.steiermark.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 3462 2606 0. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg ist Bezirksverwaltungsbehörde für 15 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Parteienverkehr Montag bis Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung; Amtsstunden Montag bis Donnerstag 7:00 bis 15:00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.