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Bezirkshauptmannschaft Dornbirn

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Klaudiastraße 2 in 6850 Dornbirn. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 5572 3080. Parteienverkehr ist Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 20.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Telefon +43 5572 3080
E-Mail land@vorarlberg.at
Parteienverkehr Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr, · am Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr.Allgemein: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. · Im Kundenservice (Reisedokumente, Führerscheine): Montag bis Freitag von 07.30 - 13.00 Uhr
Offizielle Website vorarlberg.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Dornbirn in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 5572 3080. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist Bezirksverwaltungsbehörde für 3 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr, · am Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr.Allgemein: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. · Im Kundenservice (Reisedokumente, Führerscheine): Montag bis Freitag von 07.30 - 13.00 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.