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Bezirkshauptmannschaft Hallein

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Hallein ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Schwarzstraße 14 in 5400 Hallein. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 5759 960. Parteienverkehr ist Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 15.30 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 20.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Schwarzstraße 14, 5400 Hallein
Telefon +43 5759 960
E-Mail bh-hallein@salzburg.gv.at
Parteienverkehr Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 15.30 Uhr · Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr
Offizielle Website www.salzburg.gv.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Hallein in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 5759 960. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Hallein ist Bezirksverwaltungsbehörde für 13 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Hallein ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 15.30 Uhr · Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.