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Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Mühlgasse 24 in 2020 Hollabrunn. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 2742 9005. Parteienverkehr ist Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.30-15.30 Uhr.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 20.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Mühlgasse 24, 2020 Hollabrunn
Telefon +43 2742 9005
E-Mail buergerbuero.landhaus@noel.gv.at)
Parteienverkehr Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.30-15.30 Uhr · Dienstag 7.30-19 Uhr · Freitag 7.30-12 Uhr · Letzte Änderung dieser Seite: 6.3.2026
Offizielle Website www.noel.gv.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 2742 9005. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn ist Bezirksverwaltungsbehörde für 24 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.30-15.30 Uhr · Dienstag 7.30-19 Uhr · Freitag 7.30-12 Uhr · Letzte Änderung dieser Seite: 6.3.2026

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.