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Bezirkshauptmannschaft Weiz

DIE KURZE ANTWORT

Bezirkshauptmannschaft Weiz ist die Bezirksverwaltungsbehörde und zuständig für Reisepass, Staatsbürgerschaft, Gewerbe und Fahrzeugangelegenheiten. Sie finden die Stelle in der Bahnhofstraße 18 in 8160 Weiz. Erreichbar ist sie telefonisch unter +43 3172 6000. Parteienverkehr ist Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

Kontakt und Öffnungszeiten

DATENBLATT GEPRÜFT 20.09.2026
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Adresse Bahnhofstraße 18, 8160 Weiz
Telefon +43 3172 6000
E-Mail bhwz@stmk.gv.at
Parteienverkehr Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung · Mo-Do 8:00-15:00 Uhr und Fr 08:00-12:30 Uhr
Offizielle Website www.bh-weiz.steiermark.at

Termin vereinbaren

Für Reisepass, Personalausweis und die Registrierung der ID Austria ist bei Bezirkshauptmannschaft Weiz in der Regel ein Termin nötig; für viele andere Anliegen ist er empfehlenswert.

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Website oder telefonisch unter +43 3172 6000. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis mit; was darüber hinaus nötig ist, steht auf der Seite zum jeweiligen Dokument.

Welche Amtswege erledigen Sie hier?

Meldebestätigung, Meldezettel und Personenstandsurkunden erledigen Sie dagegen in Ihrer Gemeinde, Grundbuchsachen beim Bezirksgericht.

Zuständig für diese Gemeinden

Bezirkshauptmannschaft Weiz ist Bezirksverwaltungsbehörde für 31 Gemeinden. Meldewesen und Urkunden erledigen Sie jeweils dort.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Für die meisten Anliegen bei Bezirkshauptmannschaft Weiz ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert, für Reisepass und Ausweise vielfach verpflichtend. Den aktuellen Stand nennt die offizielle Seite der Stelle.

Wann ist Parteienverkehr?

Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung · Mo-Do 8:00-15:00 Uhr und Fr 08:00-12:30 Uhr

Kann ich den Amtsweg auch online erledigen?

Viele Verfahren laufen über oesterreich.gv.at und die App Digitales Amt — Voraussetzung ist eine ID Austria. Welche Wege online möglich sind, steht auf der jeweiligen Dokumentseite.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die genannte Stelle selbst.