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KSV-Eintrag löschen lassen: Gründe, Fristen, Antrag

Löschantrag an eine Wirtschaftsauskunftei mit Zahlungsbelegen am Schreibtisch
Löschantrag an eine Wirtschaftsauskunftei mit Zahlungsbelegen am Schreibtisch
DIE KURZE ANTWORT

Ein KSV-Eintrag wird gelöscht, wenn er falsch ist, wenn die Speicherfrist abgelaufen ist oder wenn ein Widerspruch aus Ihrer persönlichen Situation durchdringt. Die Fristen des KSV1870 reichen nach eigener Darstellung von 90 Tagen bis sieben Jahre — je gravierender die Zahlungsstörung, desto länger. Der Antrag ist formlos, kostenlos und binnen eines Monats zu beantworten; lehnt das Unternehmen ab, ist die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde kostenlos.

Ein alter Eintrag kostet Kredit, Wohnung und Handyvertrag — oft lange nachdem die Sache erledigt ist. Diese Seite zeigt, welche Löschgründe es gibt, wie der Antrag aussieht und wo die Grenzen liegen.

KERNFAKTENGEPRÜFT 20.09.2026
Kernfakten zur Löschung
Speicherdauer 90 Tage bis 7 Jahre, je nach Schwere
Antrag formlos, schriftlich, per E-Mail oder Formular
Kosten kostenlos
Antwortfrist ein Monat, Art. 12 DSGVO
Rechtsgrundlagen Art. 16, 17 und 21 DSGVO
Bei Ablehnung Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, kostenlos

Zuerst: Wissen, was drinsteht

Ohne die Selbstauskunft ist jeder Löschantrag ein Schuss ins Blaue. Fordern Sie sie kostenlos nach Art. 15 DSGVO an und prüfen Sie drei Dinge: Stimmt der Betrag? Ist ein erledigter Fall auch als erledigt geführt? Und wie lange soll der Eintrag noch gespeichert bleiben — die Speicherdauer muss in der Auskunft stehen.

Vergessen Sie CRIF nicht: Eine Löschung beim KSV1870 wirkt dort nicht.

Die vier Löschgründe

Gründe für eine Löschung und was dafür nötig ist
Grund Grundlage Was Sie brauchen
Eintrag ist falsch Art. 16 DSGVO Beleg: Zahlungsbestätigung, Storno, Vergleich
Forderung bezahlt, aber als offen geführt Art. 16 DSGVO Zahlungsnachweis, Bestätigung des Gläubigers
Speicherfrist abgelaufen Art. 17 DSGVO Datum des Eintrags aus der Auskunft
Besondere persönliche Situation Art. 21 DSGVO Begründung, warum Ihre Interessen überwiegen

Der häufigste Fall in der Praxis ist der zweite: Eine Forderung wird weiter als offen geführt, weil der Gläubiger die Erledigung nicht gemeldet hat. Dann ist der Eintrag schlicht falsch — und falsche Daten sind unverzüglich zu berichtigen.

So sieht der Antrag aus

Formlos an KSV1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Nennen Sie:

Bei falschen Einträgen lohnt der zweite Weg parallel: Wenden Sie sich an das Unternehmen, das die Information gemeldet hat. Es ist der Verantwortliche für diese Daten und kann die Korrektur direkt veranlassen.

Wann die Löschung abgelehnt werden darf

Der KSV1870 kann sich auf ein berechtigtes Interesse an der Speicherung berufen, solange die Frist läuft und die Daten für den Zweck erforderlich sind. Die Interessenabwägung ist der Kern jedes Streitfalls: Ihr Interesse an wirtschaftlicher Teilhabe gegen das Interesse der Wirtschaft am Schutz vor Zahlungsausfällen.

Wie diese Abwägung ausgeht, hängt am Alter des Eintrags. Nach einem Privatkonkurs etwa bleiben Daten häufig mehrere Jahre gespeichert; in einem von einer Wiener Kanzlei dokumentierten Fall ordnete das Gericht die Löschung an, nachdem der KSV1870 den Antrag zunächst abgelehnt hatte. Die Chancen steigen mit dem Zeitablauf — je weiter die Zahlungsstörung zurückliegt, desto schwerer wiegt Ihr Interesse.

Was tun bei Ablehnung?

Die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ist kostenlos und formlos. Legen Sie die Auskunft, Ihren Antrag, die Ablehnung und Ihre Belege bei. Die Behörde prüft, ob die weitere Speicherung rechtmäßig ist. Der Weg über ein Gericht steht daneben offen, kostet aber und lohnt vor allem bei erheblichen Folgen.

Häufige Fragen

Wie lange bleibt ein Eintrag gespeichert?

Nach Darstellung des KSV1870 zwischen 90 Tagen und sieben Jahren, abhängig von der Schwere der Zahlungsstörung. Die konkrete Dauer für Ihren Eintrag steht in der Selbstauskunft.

Wird der Eintrag gelöscht, wenn ich bezahle?

Nicht automatisch. Er wird als erledigt geführt und bleibt bis zum Fristablauf sichtbar. Ist er weiterhin als offen ausgewiesen, ist er falsch — dann greift Art. 16 DSGVO.

Kann ich alle Einträge löschen lassen?

Nein. Richtige und rechtmäßig gespeicherte Einträge bleiben während der Frist bestehen, sofern kein Widerspruchsgrund überwiegt. Angebote, die eine vollständige Löschung gegen Geld versprechen, sollten Sie skeptisch betrachten.

Was kostet der Löschantrag?

Nichts. Die Ausübung der Betroffenenrechte ist kostenfrei, ebenso die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Hilft eine Löschung bei CRIF automatisch beim KSV1870?

Nein, die Datenbanken sind getrennt. Stellen Sie den Antrag bei beiden Stellen.

QUELLEN

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot, keine Behörde und keine Rechtsberatung. Wir stellen keine Anträge für Sie. Bei erheblichen Folgen lassen Sie den Einzelfall anwaltlich prüfen; die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder kostenlos.

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