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KSV-Selbstauskunft kostenlos: Antrag, Frist, InfoPass
Die KSV-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos und muss binnen eines Monats erteilt werden. Beantragen können Sie sie online, per E-Mail an ksv.auszug@ksv.at oder schriftlich an die KSV1870 Information GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien. Der kostenpflichtige InfoPass ist ein anderes Produkt — er ist für die Vorlage bei Dritten gedacht, nicht für die eigene Information.
Kredit abgelehnt, Wohnung nicht bekommen, Handyvertrag nur gegen Vorkasse: Dahinter steht oft ein Eintrag bei einer Wirtschaftsauskunftei. Diese Seite zeigt, wie Sie kostenlos erfahren, was über Sie gespeichert ist — und was Sie tun, wenn der Eintrag falsch ist.
| Kosten | kostenlos, einmal jährlich |
|---|---|
| Frist | ein Monat ab Eingang |
| Rechtsgrundlage | Art. 15 DSGVO |
| Wege | online, E-Mail an ksv.auszug@ksv.at, Post, persönlich |
| InfoPass | kostenpflichtig, zur Vorlage bei Dritten |
| Beschwerde | Datenschutzbehörde, kostenlos |
Selbstauskunft oder InfoPass — was Sie wirklich brauchen
Der KSV1870 bietet zwei Dinge an, die leicht verwechselt werden.
Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist Ihr gesetzliches Recht: Sie erfahren, welche Daten gespeichert sind, woher sie stammen, an wen sie weitergegeben wurden, zu welchem Zweck und wie lange sie bleiben. Sie ist kostenlos und kommt binnen eines Monats.
Der InfoPass ist ein kostenpflichtiges Produkt zur Vorlage bei Dritten — Vermieter, Bank, Arbeitgeber. Wer nur wissen will, was über ihn gespeichert ist, braucht ihn nicht.
Die Unterscheidung hat eine Vorgeschichte: Die Datenschutzorganisation noyb brachte 2024 Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, weil die kostenlose Auskunft auf der Website schwer auffindbar sei. Die Arbeiterkammer weist bis heute ausdrücklich darauf hin, dass der Link zur kostenlosen Abfrage unterhalb des kostenpflichtigen Angebots steht. Wenn Sie suchen müssen, liegt das nicht an Ihnen.
Wie beantragen Sie die kostenlose Auskunft?
| Weg | Was Sie angeben | Kosten |
|---|---|---|
| Online über das Auskunftsformular | Name, Geburtsdatum, Adresse, Identitätsnachweis | kostenlos |
| E-Mail an ksv.auszug@ksv.at | formlos, mit Berufung auf Art. 15 DSGVO | kostenlos |
| Post an KSV1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien | formlos, unterschrieben | kostenlos |
| InfoPass zur Vorlage | Online-Bestellung, Vorauszahlung | kostenpflichtig |
Formulieren Sie kurz und eindeutig: Name, Geburtsdatum, Adresse, dazu der Satz, dass Sie Auskunft nach Art. 15 DSGVO über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Ein Identitätsnachweis ist zulässig — verlangt werden dürfen aber nur Daten, die zur Zuordnung nötig sind, nicht eine Ausweiskopie mit allen Feldern.
Was steht in der Auskunft?
Gespeicherte Stammdaten, Zahlungserfahrungen, offene und erledigte Inkassofälle, Abfragen von Unternehmen sowie die daraus abgeleitete Bewertung. Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Die Bewertung ist das, was Banken und Vermieter sehen — sie entsteht aus den Einträgen, ist aber nicht mit ihnen identisch.
Und wenn der Eintrag falsch ist?
Dann haben Sie drei Werkzeuge, alle kostenlos:
- Berichtigung nach Art. 16 DSGVO falsche Daten korrigieren lassen, mit Beleg
- Löschung nach Art. 17 DSGVO wenn kein Grund zur Speicherung mehr besteht
- Widerspruch nach Art. 21 DSGVO bei Gründen aus Ihrer persönlichen Situation
Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass auch ein richtiger und rechtmäßiger Eintrag unter Umständen gelöscht werden kann — etwa wenn Sie Gründe aus Ihrer persönlichen Situation vorbringen. Reagiert das Unternehmen nicht oder ausweichend, steht die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde offen. Sie ist kostenlos.
Was ist mit CRIF?
CRIF ist die zweite große Auskunftei in Österreich und führt eine eigene Datenbank. Eine Auskunft beim KSV1870 sagt nichts über die Daten bei CRIF aus — wer sich ein vollständiges Bild machen will, fragt bei beiden an. Das Verfahren ist dasselbe: formlos, mit Berufung auf Art. 15 DSGVO, kostenlos, ein Monat Frist.
Häufige Fragen
Wie oft ist die Auskunft kostenlos?
Die erste Kopie der gespeicherten Daten ist kostenlos. Für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden; in der Praxis wird einmal jährlich als unproblematisch angesehen.
Wie lange dauert es?
Einen Monat ab Eingang des Antrags. Bei besonders aufwendigen Anfragen ist eine Verlängerung möglich, darüber muss das Unternehmen Sie aber informieren.
Brauche ich den InfoPass für den Vermieter?
Wenn der Vermieter einen Nachweis zur Vorlage verlangt, ist der InfoPass dafür gedacht. Für Ihre eigene Information genügt die kostenlose Auskunft — und sie enthält mehr, nämlich Herkunft und Empfänger der Daten.
Schadet eine Selbstauskunft meiner Bonität?
Nein. Die Ausübung eines gesetzlichen Auskunftsrechts ist kein Merkmal, das die Bewertung beeinflusst.
Was mache ich bei einem Inkassoschreiben?
Reagieren Sie zeitnah und prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist. Unabhängig davon können Sie parallel die Selbstauskunft einholen, um zu sehen, was bereits gespeichert wurde.
- KSV1870 — Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Kontaktwege, Frist · abgerufen am 20.09.2026
- Arbeiterkammer Oberösterreich — Einträge in Bonitätsdatenbanken, Berichtigung und Löschung · abgerufen am 20.09.2026
- Datenschutzbehörde — Betroffenenrechte und Beschwerdeverfahren
- noyb — Beschwerde zur Auffindbarkeit der kostenlosen Auskunft, 2024
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