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Pensionskonto abfragen: Zugang, Auszug und Lücken
Das Pensionskonto abfragen Sie kostenlos online über oesterreich.gv.at oder das Portal Ihres Versicherungsträgers, angemeldet mit ID Austria. Der Auszug zeigt die Teilgutschrift je Jahr und die daraus gebildete Gesamtgutschrift — also den bis heute erworbenen Anspruch, keine Prognose für den Pensionsantritt.
Zwei Minuten am Bildschirm, und Sie wissen, was bisher zusammengekommen ist. Diese Seite zeigt den Weg, erklärt die Zahlen im Auszug und sagt, worauf Sie achten sollten.
| Kosten | gebührenfrei |
|---|---|
| Zugang | ID Austria, teils EU-Login |
| Wo | oesterreich.gv.at oder Portal des Trägers |
| Träger | PVA, SVS oder BVAEB je nach Erwerbstätigkeit |
| Ohne ID Austria | schriftlich beim Träger, Zustellung per Post |
Wie kommen Sie an den Auszug?
- oesterreich.gv.at aufrufen oder das Portal Ihres Trägers öffnen.
- Mit ID Austria anmelden.
- Pensionskonto auswählen — der aktuelle Kontoauszug steht sofort bereit, in der Regel als PDF zum Speichern.
Ohne elektronischen Identitätsnachweis bleibt der schriftliche Weg: Anfrage beim zuständigen Träger, Zustellung per Post.
Was steht im Auszug?
Für jedes Beitragsjahr die Beitragsgrundlage und die daraus errechnete Teilgutschrift. Die Summe aller Teilgutschriften ergibt die Gesamtgutschrift — der Betrag, aus dem sich die spätere Pension ableitet. Entscheidend ist die Lesart: Der Wert bildet ab, was bis heute erworben wurde. Was bis zum Pensionsantritt dazukommt, ist darin nicht enthalten.
Wer ist Ihr Träger?
| Erwerbstätigkeit | Träger |
|---|---|
| Unselbständig beschäftigt | Pensionsversicherungsanstalt |
| Selbständig, Gewerbe, Landwirtschaft | SVS |
| Öffentlicher Dienst, Eisenbahn, Bergbau | BVAEB |
Wer im Erwerbsleben gewechselt hat, findet die Zeiten trotzdem gebündelt — der Versicherungsdatenauszug führt sie trägerübergreifend zusammen.
Was tun bei fehlenden Zeiten?
Erst den Versicherungsdatenauszug ansehen: Dort stehen alle gespeicherten Zeiten, von Beschäftigung über Kindererziehung bis Präsenzdienst. Fehlt eine Zeit, wenden Sie sich mit Nachweisen an den Träger — Dienstzeugnisse, Schulbestätigungen, Bescheide. Je früher, desto leichter lassen sich Belege beschaffen.
Häufige Fragen
Kostet die Abfrage etwas?
Nein, weder online noch schriftlich.
Wie oft sollte ich hineinsehen?
Einmal im Jahr genügt, und unbedingt nach einem Arbeitgeberwechsel, nach Karenzzeiten und nach längerer Arbeitslosigkeit — das sind die Stellen, an denen Lücken entstehen.
Ist der Betrag meine künftige Pension?
Nein. Die Gesamtgutschrift ist der bis heute erworbene Anspruch. Hochrechnungen bis zum Antritt sind Schätzungen und beruhen auf Annahmen über Ihr weiteres Erwerbsleben.
- oesterreich.gv.at — Pensionskonto, Zugang mit ID Austria · abgerufen am 20.09.2026
- Pensionsversicherungsanstalt — Kontoauszug, Teil- und Gesamtgutschrift
- RIS — Allgemeines Pensionsgesetz
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