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Versicherungsdatenauszug: Zeiten prüfen und Lücken finden

Versicherungsdatenauszug am Laptop mit Dienstzeugnissen und Unterlagen
Versicherungsdatenauszug am Laptop mit Dienstzeugnissen und Unterlagen
DIE KURZE ANTWORT

Der Versicherungsdatenauszug listet alle bei der Sozialversicherung gespeicherten Versicherungszeiten auf — Beschäftigungen, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst, Schul- und Studienzeiten. Er ist gebührenfrei und online über oesterreich.gv.at oder das Portal Ihres Versicherungsträgers mit ID Austria abrufbar. Fehlt dort eine Zeit, fehlt sie auch in der Pensionsberechnung.

Das Pensionskonto zeigt, was zusammengekommen ist. Der Versicherungsdatenauszug zeigt, woraus — und ist damit das Dokument, mit dem sich Lücken überhaupt erst finden lassen.

KERNFAKTENGEPRÜFT 20.09.2026
Kernfakten zum Versicherungsdatenauszug
Kosten gebührenfrei
Zugang oesterreich.gv.at oder Portal des Trägers, mit ID Austria
Ohne ID Austria schriftlich beim Träger, Zustellung per Post
Träger PVA, SVS oder BVAEB je nach Erwerbstätigkeit
Inhalt alle gespeicherten Versicherungszeiten, trägerübergreifend

Was steht im Auszug?

Für jeden Zeitraum ist vermerkt, welche Art von Versicherungszeit vorliegt und bei welchem Dienstgeber oder aus welchem Anlass sie entstanden ist. Erfasst werden unter anderem:

Der Auszug ist trägerübergreifend: Wer im Erwerbsleben zwischen Anstellung und Selbständigkeit gewechselt hat, findet beide Abschnitte in einem Dokument.

Wie kommen Sie an den Auszug?

  1. oesterreich.gv.at aufrufen oder das Portal des zuständigen Trägers öffnen.
  2. Mit ID Austria anmelden.
  3. Versicherungsdatenauszug auswählen — er steht sofort bereit, in der Regel als PDF zum Speichern.

Ohne elektronischen Identitätsnachweis bleibt der schriftliche Weg beim Träger; der Auszug kommt dann per Post.

Was tun bei fehlenden Zeiten?

Das ist der eigentliche Zweck der Übung. Typische Lücken entstehen bei alten Dienstverhältnissen, bei Auslandszeiten, nach Insolvenzen früherer Arbeitgeber und bei Ausbildungszeiten. Gehen Sie so vor:

  1. Vergleichen — Lebenslauf neben den Auszug legen, Jahr für Jahr.
  2. Belege suchen — Dienstzeugnisse, Lohnzettel, Schulbesuchsbestätigungen, Bescheide des AMS.
  3. Träger kontaktieren — mit Kopie der Belege und der Angabe des fehlenden Zeitraums.
  4. Antwort abwarten und prüfen — die Ergänzung erscheint im nächsten Auszug.

Je früher Sie das tun, desto einfacher: Nach dreißig Jahren ist ein Dienstzeugnis schwerer zu beschaffen als nach fünf. Besonders lohnt der Blick nach einem Arbeitgeberwechsel, nach Karenzzeiten und nach längerer Arbeitslosigkeit.

Versicherungsdatenauszug oder Pensionskonto?

Beide gehören zusammen, zeigen aber Unterschiedliches. Der Versicherungsdatenauszug ist die Zeitachse: welche Zeiten gespeichert sind. Das Pensionskonto ist die Rechnung daraus: Teilgutschrift je Jahr und die Gesamtgutschrift. Wer eine Lücke im Pensionskonto vermutet, sucht sie im Versicherungsdatenauszug.

Häufige Fragen

Kostet der Auszug etwas?

Nein, weder online noch schriftlich.

Wie oft sollte ich hineinsehen?

Einmal jährlich genügt, und jedenfalls nach jedem Wechsel im Erwerbsleben. Fehler fallen dann auf, solange sich Belege noch beschaffen lassen.

Zählt jede Schulzeit automatisch?

Nein. Ob und wie Schul- und Studienzeiten zählen, hängt vom Zeitraum und davon ab, ob sie nachgekauft wurden. Der Auszug zeigt, was tatsächlich gespeichert ist — Auskunft über die Bewertung gibt der Träger.

Welcher Träger ist für mich zuständig?

Unselbständig Beschäftigte die Pensionsversicherungsanstalt, Selbständige und Gewerbetreibende die SVS, öffentlich Bedienstete die BVAEB. Der Auszug führt die Zeiten aber trägerübergreifend zusammen.

QUELLEN

  • oesterreich.gv.at — Versicherungsdatenauszug, Zugang mit ID Austria · abgerufen am 20.09.2026
  • Pensionsversicherungsanstalt — Versicherungszeiten, Kontoauszug und Ergänzung fehlender Zeiten
  • RIS — Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Verbindliche Auskünfte zu Ihren Versicherungszeiten erteilt ausschließlich Ihr Versicherungsträger.

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