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Zuständig für Angern an der March

Angern an der March liegt im Bezirk Gänserndorf. Hier sehen Sie, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist.

Zuständigkeiten für Angern an der March
AnliegenZuständigHinweis
Wohnsitz an- oder ummeldenGemeindeamt Angern an der Marchbinnen drei Tagen, auch online mit ID Austria
Meldebestätigungjede Meldebehördezum Beispiel Gemeindeamt Angern an der March, oder online
Reisepass, PersonalausweisBezirkshauptmannschaft Gänserndorfoder jede andere Passbehörde in Österreich
ID Austria registrierenBezirkshauptmannschaft Gänserndorfoder jede andere Registrierungsbehörde
Urkunden, Heirat, Geburtjedes StandesamtGeburten trägt das Standesamt am Geburtsort ein
StrafregisterbescheinigungGemeindeamt Angern an der Marchoder jede Landespolizeidirektion, auch online
Führerschein Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf Duplikat und Umtausch bei jeder Führerscheinbehörde, je 73 Euro
Kfz-Zulassung, Wunschkennzeichen Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf Tafeln bei einer Zulassungsstelle der Versicherer
Kfz-KennzeichenGFGänserndorf

Kontakt der Bezirksverwaltungsbehörde

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf Johann-Marschall-Straße 19, 2230 GänserndorfTel. +43 2742 9005

Alle Gemeinden im Bezirk Gänserndorf →

GRUNDLAGE

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