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Zuständig für Großarl

Großarl liegt im Bezirk St. Johann im Pongau. Hier sehen Sie, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist.

Zuständigkeiten für Großarl
AnliegenZuständigHinweis
Wohnsitz an- oder ummeldenGemeindeamt Großarlbinnen drei Tagen, auch online mit ID Austria
Meldebestätigungjede Meldebehördezum Beispiel Gemeindeamt Großarl, oder online
Reisepass, PersonalausweisBezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongauoder jede andere Passbehörde in Österreich
ID Austria registrierenBezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongauoder jede andere Registrierungsbehörde
Urkunden, Heirat, Geburtjedes StandesamtGeburten trägt das Standesamt am Geburtsort ein
StrafregisterbescheinigungGemeindeamt Großarloder jede Landespolizeidirektion, auch online
Führerschein Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau Duplikat und Umtausch bei jeder Führerscheinbehörde, je 73 Euro
Kfz-Zulassung, Wunschkennzeichen Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau Tafeln bei einer Zulassungsstelle der Versicherer
Kfz-KennzeichenJOSt. Johann im Pongau

Kontakt der Bezirksverwaltungsbehörde

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau Hauptstraße 1, 5600 St. Johann im +43 5759 962

Alle Gemeinden im Bezirk St. Johann im Pongau →

GRUNDLAGE

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. In Einzelfällen können Zuständigkeiten abweichen — die Behördenseite nennt jeweils den Kontakt für Rückfragen.