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Zuständig für Hartkirchen

Hartkirchen liegt im Bezirk Eferding. Hier sehen Sie, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist.

Zuständigkeiten für Hartkirchen
AnliegenZuständigHinweis
Wohnsitz an- oder ummeldenGemeindeamt Hartkirchenbinnen drei Tagen, auch online mit ID Austria
Meldebestätigungjede Meldebehördezum Beispiel Gemeindeamt Hartkirchen, oder online
Reisepass, PersonalausweisBezirkshauptmannschaft Eferdingoder jede andere Passbehörde in Österreich
ID Austria registrierenBezirkshauptmannschaft Eferdingoder jede andere Registrierungsbehörde
Urkunden, Heirat, Geburtjedes StandesamtGeburten trägt das Standesamt am Geburtsort ein
StrafregisterbescheinigungGemeindeamt Hartkirchenoder jede Landespolizeidirektion, auch online
Führerschein Bezirkshauptmannschaft Eferding Duplikat und Umtausch bei jeder Führerscheinbehörde, je 73 Euro
Kfz-Zulassung, Wunschkennzeichen Bezirkshauptmannschaft Eferding Tafeln bei einer Zulassungsstelle der Versicherer
Kfz-KennzeichenEFEferding

Kontakt der Bezirksverwaltungsbehörde

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT Bezirkshauptmannschaft Eferding Manglburg 14, 4710 Grieskirchen +43 7248 6030

Alle Gemeinden im Bezirk Eferding →

GRUNDLAGE

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