Zuständig für St. Georgen am Ybbsfelde
St. Georgen am Ybbsfelde liegt im Bezirk Amstetten. Hier sehen Sie, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist.
| Anliegen | Zuständig | Hinweis |
|---|---|---|
| Wohnsitz an- oder ummelden | Gemeindeamt St. Georgen am Ybbsfelde | binnen drei Tagen, auch online mit ID Austria |
| Meldebestätigung | jede Meldebehörde | zum Beispiel Gemeindeamt St. Georgen am Ybbsfelde, oder online |
| Reisepass, Personalausweis | Bezirkshauptmannschaft Amstetten | oder jede andere Passbehörde in Österreich |
| ID Austria registrieren | Bezirkshauptmannschaft Amstetten | oder jede andere Registrierungsbehörde |
| Urkunden, Heirat, Geburt | jedes Standesamt | Geburten trägt das Standesamt am Geburtsort ein |
| Strafregisterbescheinigung | Gemeindeamt St. Georgen am Ybbsfelde | oder jede Landespolizeidirektion, auch online |
| Führerschein | Bezirkshauptmannschaft Amstetten | Duplikat und Umtausch bei jeder Führerscheinbehörde, je 73 Euro |
| Kfz-Zulassung, Wunschkennzeichen | Bezirkshauptmannschaft Amstetten | Tafeln bei einer Zulassungsstelle der Versicherer |
| Kfz-Kennzeichen | AM | Amstetten |
Kontakt der Bezirksverwaltungsbehörde
Alle Gemeinden im Bezirk Amstetten →
- Gemeinden und Postleitzahlen: Statistik Austria, Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 2026
- Kfz-Zuständigkeit: § 123 Abs. 1 KFG in Verbindung mit § 8 SPG
- Kontaktdaten der Behörden: amtliche Websites, je Stelle mit Prüfdatum auf der Behördenseite
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. In Einzelfällen können Zuständigkeiten abweichen — die Behördenseite nennt jeweils den Kontakt für Rückfragen.