Zuständig für St. Veit an der Gölsen
St. Veit an der Gölsen liegt im Bezirk Lilienfeld. Hier sehen Sie, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist.
| Anliegen | Zuständig | Hinweis |
|---|---|---|
| Wohnsitz an- oder ummelden | Gemeindeamt St. Veit an der Gölsen | binnen drei Tagen, auch online mit ID Austria |
| Meldebestätigung | jede Meldebehörde | zum Beispiel Gemeindeamt St. Veit an der Gölsen, oder online |
| Reisepass, Personalausweis | Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld | oder jede andere Passbehörde in Österreich |
| ID Austria registrieren | Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld | oder jede andere Registrierungsbehörde |
| Urkunden, Heirat, Geburt | jedes Standesamt | Geburten trägt das Standesamt am Geburtsort ein |
| Strafregisterbescheinigung | Gemeindeamt St. Veit an der Gölsen | oder jede Landespolizeidirektion, auch online |
| Führerschein | Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld | Duplikat und Umtausch bei jeder Führerscheinbehörde, je 73 Euro |
| Kfz-Zulassung, Wunschkennzeichen | Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld | Tafeln bei einer Zulassungsstelle der Versicherer |
| Kfz-Kennzeichen | LF | Lilienfeld |
Kontakt der Bezirksverwaltungsbehörde
Alle Gemeinden im Bezirk Lilienfeld →
- Gemeinden und Postleitzahlen: Statistik Austria, Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 2026
- Kfz-Zuständigkeit: § 123 Abs. 1 KFG in Verbindung mit § 8 SPG
- Kontaktdaten der Behörden: amtliche Websites, je Stelle mit Prüfdatum auf der Behördenseite
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. In Einzelfällen können Zuständigkeiten abweichen — die Behördenseite nennt jeweils den Kontakt für Rückfragen.