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Zuständig für Taufkirchen an der Pram

Taufkirchen an der Pram liegt im Bezirk Schärding. Hier sehen Sie, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist.

Zuständigkeiten für Taufkirchen an der Pram
AnliegenZuständigHinweis
Wohnsitz an- oder ummeldenGemeindeamt Taufkirchen an der Prambinnen drei Tagen, auch online mit ID Austria
Meldebestätigungjede Meldebehördezum Beispiel Gemeindeamt Taufkirchen an der Pram, oder online
Reisepass, PersonalausweisBezirkshauptmannschaft Schärdingoder jede andere Passbehörde in Österreich
ID Austria registrierenBezirkshauptmannschaft Schärdingoder jede andere Registrierungsbehörde
Urkunden, Heirat, Geburtjedes StandesamtGeburten trägt das Standesamt am Geburtsort ein
StrafregisterbescheinigungGemeindeamt Taufkirchen an der Pramoder jede Landespolizeidirektion, auch online
Führerschein Bezirkshauptmannschaft Schärding Duplikat und Umtausch bei jeder Führerscheinbehörde, je 73 Euro
Kfz-Zulassung, Wunschkennzeichen Bezirkshauptmannschaft Schärding Tafeln bei einer Zulassungsstelle der Versicherer
Kfz-KennzeichenSDSchärding

Kontakt der Bezirksverwaltungsbehörde

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT Bezirkshauptmannschaft Schärding Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13, 4780 Schärding +43 7712 31050

Alle Gemeinden im Bezirk Schärding →

GRUNDLAGE

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