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Bonität prüfen in Österreich: kostenlos und vollständig
Die eigene Bonität prüfen Sie in Österreich kostenlos, indem Sie bei beiden großen Auskunfteien eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen: beim KSV1870 und bei CRIF. Beide müssen binnen eines Monats antworten und dabei auch Herkunft, Empfänger und Speicherdauer der Daten nennen. Kostenpflichtige Bonitätsprodukte brauchen Sie nur, wenn Sie einem Dritten etwas vorlegen müssen.
Bonität ist kein Wert, den es einmal gibt, sondern eine Einschätzung mehrerer Unternehmen auf Basis unterschiedlicher Daten. Diese Seite zeigt, wie Sie an alle relevanten Auskünfte kommen und was Sie mit dem Ergebnis anfangen.
| Auskunfteien | KSV1870 und CRIF |
|---|---|
| Kosten | je erste Kopie kostenlos |
| Frist | ein Monat je Anfrage |
| Zusätzlich | Kontoauszüge, offene Inkassofälle, eigene Verträge |
| Rechtsbehelf | Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde |
In vier Schritten zum vollständigen Bild
- KSV-Selbstauskunft anfordern — kostenlos nach Art. 15 DSGVO, online, per E-Mail oder Post.
- CRIF-Auskunft anfordern — dieselbe Grundlage, eigene Datenbank.
- Antworten vergleichen — stehen dieselben Einträge? Fehlt bei einer die Herkunft oder die Speicherdauer, fragen Sie nach.
- Falsches korrigieren lassen — mit Beleg, notfalls über die Datenschutzbehörde.
Was Ihre Bonität beeinflusst
In den Datenbanken landen vor allem Zahlungserfahrungen: nicht rechtzeitig bezahlte Rechnungen, Mahnverfahren, Inkassofälle, Insolvenzdaten. Dazu kommen Daten aus öffentlichen Registern und Abfragen von Unternehmen. Aus alldem entsteht eine Bewertung — und die ist es, die Banken, Vermieter und Händler sehen.
Wichtig zu verstehen: Ein einzelner alter Eintrag wirkt anders als mehrere jüngere. Und ein Eintrag verschwindet nicht automatisch, wenn Sie bezahlt haben — er wird als erledigt geführt, bleibt aber bis zum Ablauf der Speicherdauer sichtbar.
Was die Auskunft nicht leistet
Sie ist kein Zeugnis, das Sie irgendwo vorlegen können — dafür gibt es die kostenpflichtigen Produkte der Auskunfteien. Und sie ist keine Prognose: Ob eine Bank Ihnen einen Kredit gibt, entscheidet diese nach eigenen Kriterien, zu denen Einkommen, Sicherheiten und bestehende Verpflichtungen gehören.
Häufige Fragen
Schadet es meiner Bonität, wenn ich sie abfrage?
Nein. Die Ausübung eines gesetzlichen Auskunftsrechts ist kein Merkmal der Bewertung.
Wie oft sollte ich nachsehen?
Einmal jährlich reicht, und unbedingt vor größeren Vorhaben: Wohnungssuche, Kreditantrag, Leasing. Dann bleibt Zeit, Falsches vor der Entscheidung korrigieren zu lassen.
Gibt es in Österreich eine Schufa?
Nein, die Schufa ist ein deutsches Unternehmen. In Österreich übernehmen KSV1870 und CRIF diese Rolle.
Wie werde ich einen erledigten Eintrag los?
Mit Beleg über die Erledigung Löschung oder Berichtigung verlangen. Bleibt das ohne Erfolg, prüfen Sie den Widerspruch nach Art. 21 DSGVO und wenden sich an die Datenschutzbehörde.
- Arbeiterkammer Oberösterreich — Bonitätsdatenbanken, Rechte der Betroffenen · abgerufen am 20.09.2026
- KSV1870 — Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Fristen und Wege
- Datenschutzbehörde — Beschwerdeverfahren
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